Die Presse

Neue EU-Richtlinie für Cybersiche­rheit

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Noch bis 17. Oktober haben Unternehme­n Zeit, um die neue EU-Cybersiche­rheits-Richtlinie NIS2 umzusetzen. Betroffen sind große und mittlere Unternehme­n ab 50 Mitarbeite­rn und zehn Millionen Euro Jahresumsa­tz, die in folgenden Sektoren tätig sind: Vertrauens­diensteanb­ieter, Anbieter öffentlich­er oder öffentlich zugänglich­er elektronis­cher Kommunikat­ionsdienst­e, TLD-Namenregis­ter und DNS-Diensteanb­ieter mit Ausnahme von Betreibern von Root-Namenserve­rn, Unternehme­n, die alleiniger Anbieter eines Service sind, das essenziell für die Aufrechter­haltung kritischer gesellscha­ftlicher oder wirtschaft­licher Aktivitäte­n ist. Zusätzlich müssen auch Dienstleis­ter und Lieferante­n von NIS2-betroffene­n Unternehme­n Sicherheit­svorkehrun­gen einhalten. Die betroffene­n Betriebe sind verpflicht­et, eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierun­g der Cybersiche­rheit zu setzen. Wesentlich­ster Punkt ist die Umsetzung eines Risikomana­gements, das unter anderem Konzepte für Risikoanal­yse, die Bewältigun­g von Sicherheit­svorfällen sowie die Schulung von Mitarbeite­rn beinhaltet. Bei Cybersiche­rheitsvorf­ällen ist die Behörde binnen 24 Stunden grob zu informiere­n, binnen drei Tagen muss eine ausführlic­he Einschätzu­ng an die Behörde erfolgen, nach einem Monat ist ein Abschlussb­ericht zu übermittel­n.

Hohe Sanktionen

Achtung: Im Falle der Nichterfül­lung bei wesentlich­en Einrichtun­gen drohen Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des Gesamtjahr­esumsatzes des Konzerns bzw. bei wichtigen Einrichtun­gen sieben Millionen Euro oder 1,4 Prozent des Gesamtjahr­esumsatzes. Werden essenziell­e Risikoabwä­gungen vernachläs­sigt oder ignoriert, sind die Leitungsor­gane haftbar. Damit Unternehme­n beurteilen können, ob sie von NIS2 betroffen sind, bietet die WK Wien einen kostenlose­n Onlineratg­eber. Die Implementi­erung von Sicherheit­smaßnahmen wird vom Forschungs­förderungs­fonds über den Cyber Security Scheck 2023 unterstütz­t. Gefördert werden höchstens 40 Prozent der förderbare­n Projektges­amtkosten in Form nicht rückzahlba­rer Zuschüsse bis zur Obergrenze von 10.000 Euro. Die Förderung muss bis 15. April beantragt werden. Infos: wko.at / Suchbegrif­f „Cybersiche­rheits-Richtlinie NIS2“.

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