Kurz-Prozess: Noch ein Ruf nach Reformen
Strafrechtler Severin Glaser plädiert für eine Neuerung in Sachen Befangenheit.
Der Falschaussage-Prozess gegen Sebastian Kurz (ÖVP) sorgt auch nach Urteilsverkündung – der Ex-Kanzler hat acht Monate bedingte Haft erhalten – für Aufregung. Zuerst hatte der Salzburger Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer im „Presse“-Gespräch vorgeschlagen, dass es Richtern künftig untersagt sein solle, ein Strafverfahren zu führen, wenn gegen sie ein Disziplinarverfahren anhängig ist. Nun ruft auch Strafrechtsprofessor Severin Glaser von der Universität Innsbruck nach Reformen.
Glaser findet den Anlassfall im Hinblick auf die Befangenheitsproblematik „äußerst unschön“und schlägt neue Ausgeschlossenheitsregeln vor. Zur Erklärung: Im Kurz-Prozess hatte die Verteidigung einen Antrag auf Ausschluss des Richters gestellt. Letzterer, Einzelrichter Michael Radasztics, hatte in seiner früheren Zeit als Staatsanwalt im Rahmen des Eurofighter-Verfahrens Kontakte zu „Kurz-Gegenspieler“Peter Pilz (Grüne). Den gegen ihn selbst gestellten Antrag wies Radasztics ab. Wie später eine über ihn verhängte Disziplinarstrafe zeigte, hatte Radasztics dem Grün-Politiker auch die Existenz einer in Sachen Eurofighter erteilten Weisung verraten.
Der öffentliche Eindruck
Glaser: „Ob sich der Richter selbst für befangen hält, mag er wohl selbst am besten beurteilen können. Aber es geht auch darum, ob er den objektiven Anschein der Unbefangenheit erweckt. Es geht also darum, ob der Richter auch auf die Öffentlichkeit unbefangen wirkt. Diese Frage kann eine außenstehende Instanz besser beurteilen.“
Als außenstehende Instanz schlägt Glaser die Oberlandesgerichte vor. Vorteil dieser Lösung: „Man könnte die Befangenheitsfrage während des erstinstanzlichen Verfahrens lösen und nicht erst im Rechtsmittelverfahren.“Dazu muss man wissen: Nach der Verurteilung des Ex-Kanzlers meldete die Verteidigung (auch) wegen der Befangenheitsproblematik volle Berufung an. Geht das Rechtsmittel durch, droht eine Prozesswiederholung. (m. s.)