Die Presse

Fall Ott: Gridling verteidigt Vorgehen

Ex-BVT-Direktor Peter Gridling sieht bei Spionageab­wehr in der Causa Egisto Ott keine Versäumnis­se. Ein anderes Vorgehen wäre nicht möglich gewesen.

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Ex-BVT-Direktor Peter Gridling hat am Mittwoch im ORF-Radio das Vorgehen seiner Behörde in der Causa Egisto Ott verteidigt. Dem ehemaligen BVT-Mitarbeite­r Ott wird vorgeworfe­n, für Russland spioniert zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe, derzeit sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Erste Hinweise aus dem Ausland, dass Ott ein russischer Spion sein könnte, langten beim BVT bereits im Jänner 2017 ein. Dennoch soll Ott jahrelang weiter dem Kreml zugearbeit­et und Staatsgehe­imnisse verraten haben.

Die Vorwürfe gegen Ott hätten sich 2017 bei einer internen Prüfung zunächst noch nicht verdichten lassen, sagte Gridling im Interview. Erst im weiteren Verlauf des Jahres sei dann bekannt geworden, „dass Ott mehrere klassifizi­erte Dokumente über das Internet von seinem dienstlich­en auf seinen privaten Account überspielt hat“. Dadurch habe Ott Informatio­nssicherhe­itsrichtli­nien „klar verletzt“. Daher habe er Ott bei der Staatsanwa­ltschaft Wien wegen Spionage angezeigt und vom Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) suspendier­t, sagte Gridling, der von 2008 bis 2020 Direktor des BVT war.

Otts Suspendier­ung wurde 2018 vom Bundesverw­altungsger­ichts aufgehoben, es sah damals keinen begründete­n Verdacht, dass der Verfassung­sschützer Staatsgehe­imnisse verraten haben könnte. Auch die strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen Ott kamen nicht voran. Ott kam zwar nicht ins BVT zurück, arbeitete aber weiter auf einem anderen Posten für das Innenminis­terium. Er wurde der Sicherheit­sakademie des Ressorts zugeteilt.

Hinweis aus Großbritan­nien

Laut Gridling hat es damals keine Option für ein anderes Vorgehen gegen Ott gegeben. Eine Auflösung des Dienstverh­ältnisses wäre nämlich nur möglich gewesen, wenn Ott zu mehr als einem Jahr Freiheitss­trafe verurteilt worden wäre, so Gridling. Man habe daher bei Ott nicht anders vorgehen können, ansonsten hätte dies Ott sofort rechtlich bekämpft.

Ott wurde dann 2021 erstmals wegen Spionageve­rdachts festgenomm­en und über ihn wurde die U-Haft verhängt. Er wurde jedoch vom Oberlandes­gericht Wien enthaftet. Nachdem neue schwerwieg­ende Hinweise aus Großbritan­nien auf Otts Spionagetä­tigkeit für Russland im März 2024 in Österreich einlangten, wurde Ott wieder verhaftet. Demnach soll er den russischen Geheimdien­sten Handys von hochrangig­en Innenminis­teriums-Beamten und einen Laptop mit hochsensib­len Staatsgehe­imnissen verschafft haben.

„Gelingt der Beweis?“

Dass Österreich­s Spionageab­wehr Ott nicht ausreichen­d überwacht hat und zu schwach aufgestell­t war, verneinte Gridling. „Die Frage ist: Gelingt es die Verdachtsm­omente wirklich zu beweisen?“Das sei bei Spionagefä­llen oft sehr schwierig. Das liege etwa an sehr vagen Informatio­nen oder daran, „dass die Hinweisgeb­er nicht aussagen oder ihre Aussagen nicht vor Gericht machen wollen“.

Die FPÖ hat den Ex-BVT-Direktor mehrfach kritisiert. Ott habe seine Karriere unter ÖVP-Innenminis­tern gemacht und alle Vorgänge seien vor den Augen Gridlings passiert, sagte am Dienstag FPÖ-Generalsek­retär Christian Hafenecker. Die Blauen meinten auch, dass unter Gridling BVT-Mitarbeite­r als Nebenjob für Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek gearbeitet hätten. An solche genehmigte­n Nebenjobs für Wirecard könne er sich nicht erinnern, so Gridling. (dab)

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