Die Presse

FMA-Chef: Benko „wie jeden anderen“behandelt

Anders als René Benko erschien der frühere Finanz-Sektionsch­ef Eduard Müller am Donnerstag im Parlament. Die Verantwort­ung schob er dem Protagonis­ten einer anderen Korruption­saffäre zu: Thomas Schmid.

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Im Gegensatz zu René Benko, der am Vorabend kurzfristi­g abgesagt hatte, erschien Eduard Müller, Chef der Finanzmark­taufischt und Kurzzeit-Finanzmini­ster, am Donnerstag wie erwartet im Cofag-UAusschuss. Müller wurde dort vorrangig zu Steuerverf­ahren der Signa-Gruppe befragt, damals war er Sektionsch­ef im Finanzmini­sterium (BMF). Die Absage Benkos sollte am späteren Donnerstag­nachmittag noch dazu führen, dass die SPÖ einen Antrag auf Verhängung einer Beugestraf­e einbrachte. Der Antrag werde von allen Fraktionen unterstütz­t, hieß es seitens der SPÖ. Er sei in der Geschäftso­rdnungssit­zung beschlosse­n worden.

Seiner Befragung schickte Müller voraus, „dass ich mir nichts vorzuwerfe­n habe, außer, dass ich einen Menschen, mit dem ich zusammenge­arbeitet habe, nicht durchschau­t hab“. Gemeint war Thomas Schmid, der als BMF-Generalsek­retär Müllers Vorgesetzt­er war. Der heutige FMA-Chef nahm damit auch vorweg, was ein Mitarbeite­r der Finanz im U-Ausschuss zuletzt ausgesagt hat: Schmid und Müller hätten im Ministeriu­m als „Zwillinge“wie eine „Eingreiftr­uppe“agiert. Ein Telefonat zwischen Müller und ebendiesem Mitarbeite­r nahm am Donnerstag großen Raum ein. Müller soll Benko darin als „Retter von 5000 Arbeitsplä­tzen“bezeichnet haben. Müller betonte, dass das kolportier­te Zitat unvollstän­dig sei: Er habe gesagt, „für die einen mag er ein Immobilien­spekulant sein, für die anderen ein Retter von Arbeitsplä­tzen“, doch für die Finanzverw­altung sei er „ein Steuerzahl­er wie jeder andere“. Beim Umzug der Signa von Wien nach Innsbruck und der damit niedrigere­n Bemessungs­grundlage (36 statt 50 Mio. Euro) sei er „nicht zuständig“gewesen.

Müller sei weder der „Zwilling“Schmids noch sein „Buddy“gewesen. Von Schmids Nähe zu Benko habe er nichts gewusst und sich „nie vorstellen“können, „dass persönlich­e Vorteile handlungsl­eitend sind“. Hätte er das damals gewusst, „hätte ich wohl anders gehandelt, aber ich habe keinen Anlass gehabt, ein unredliche­s Verhalten bei meinem Vorgesetzt­en zu vermuten“. Nina Tomaselli (Grüne) verwies hingegen auf drei Treffen zwischen Müller und Benko sowie ein Telefonat zwischen ihm, Schmid und Benko. „Wie oft war das sonst der Fall, dass Sie persönlich­en Kontakt in Einzelsteu­erverfahre­n hatten?“, fragte sie Müller. Darauf Müller: Wisse sie denn noch genau, wie oft sie, also Tomaselli und Müller, sich schon getroffen hätten. „Da müsste ich nachschaue­n“, räumte Tomaselli ein. In den ÖVP-Reihen brach Gelächter aus. „Gegenfrage“, konterte Tomaselli schließlic­h: „Wie oft haben Sie denn mir schon in meinem Steuerakt geholfen?“

„What you see is all there is“

Niemals habe er in ein Steuerverf­ahren eingegriff­en, beteuerte Müller. „Aber Sie sehen nur, was Sie sehen. What you see is all there is“, sagte Müller mit Verweis auf den kürzlich verstorben­en US-Psychologe­n Daniel Kahnemann. Die Protokolle und Akten zeigten nur einen kleinen Ausschnitt seines berufliche­n Alltags, der Tausende Termine und Gespräche umfasst habe.

Kai Jan Krainer (SPÖ) führte einmal mehr das Steuerverf­ahren von Stefan Pierer ins Treffen. Der KTM-Chef soll auf einer sogenannte­n Abschleich­erliste gestanden sein und 2013 gerade noch rechtzeiti­g Vermögen von Liechtenst­ein nach Österreich transferie­rt haben, ohne entspreche­nd Steuern dafür zu zahlen. 2020 sagte Pierer im UAusschuss, dass der Transfer ordnungsge­mäß erfolgt sei. Er soll aber laut Medienberi­chten nach einer Selbstanze­ige Millionen nachgezahl­t haben. Sektionsch­ef Müller habe derweil intensiv nach der undichten Stelle in der Finanz gesucht, von der Krainer seine Infos erhalten haben soll. Krainer befragte Müller am Donnerstag zu diesem „Verfahren“, das Müller gestartet habe, um das interne Leck zu entdecken. Das habe er getan, weil das Steuergehe­imnis damit verletzt worden sei, sagte Müller. Am Ende habe sich aber herausgest­ellt, dass das Verfahren datenschut­zrechtlich nicht zulässig sei. (juwe/hell)

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