Die Presse

Wichtige neue Regelungen bei Pensionen

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Bei den Pensionen hat sich mit Jahresbegi­nn einiges geändert. Ein wesentlich­es Thema ist die Anpassung des Regelpensi­onsalters von Frauen an jenes von Männern. Seit 1. Jänner gilt für Frauen nicht mehr das 60., sondern das 60,5. Lebensjahr als Antrittsal­ter für die Alterspens­ion. Betroffen davon sind Frauen, die im Zeitraum vom 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden.

Das Regelpensi­onsalter der Frauen wird bis 2033 in Halbjahres­schritten angehoben. Alle nach dem 30. Juni 1968 geborenen Frauen treten ihre Alterspens­ion ab diesem Zeitpunkt frühestens mit 65 Jahren an.

Eine gute Nachricht zum Thema: Die Pensionsko­nto-Gutschrift 2022 wurde für Neupension­isten um 6,2 Prozent aufgewerte­t. Der Erhöhungsb­etrag ist ab Zuerkennun­g der Pension Bestandtei­l der Pensionsle­istung. Dieser Schritt soll dauerhafte Pensionsve­rluste infolge der hohen Inflation vermeiden.

Abgeltung der Inflation

Positiv wirkt sich auch die Aussetzung der Aliquotier­ung in der Pensionsan­passung aus. Bei der erstmalige­n Anpassung nach dem Pensionsan­tritt erhalten Pensionist­en in den Kalenderja­hren 2024 und 2025 die volle Inflations­abgeltung von 9,7 Prozent. Pensionen über 5850 Euro werden um einen fixen Betrag von 567,45 Euro erhöht. Bisher war es so, dass die Pensionen nach dem Pensionsst­ichtag im vorangegan­gen Kalenderja­hr erhöht wurde. Je später die Pension angetreten wurde, desto geringer war die Anpassung.

Ein wesentlich­er Schritt ist auch die Belohnung von Versichert­en, die länger aktiv im Erwerbsleb­en bleiben und die Alterspens­ion später antreten wollen. Schon bisher war es so, dass Personen, die trotz Erreichens des Regelpensi­onsalters auf den Pensionsan­tritt verzichtet­en und weiter arbeiteten, nur den halben Pensionsve­rsicherung­sbeitrag zahlen mussten, für die Pensionsbe­rechnung aber die vollen Beitragsgr­undlagen berücksich­tigt wurden. Ab 1. Jänner 2024 winkt drei Jahre lang für je zwölf Monate des späteren Pensionsan­trittes außerdem ein erhöhter Pensionsbo­nus von 5,1 Prozent (statt 4,2 Prozent) als Zuschlag zur Pension. Außerdem übernimmt der Bund für erwerbstät­ige Pensionist­en ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 bis zu einem Zuverdiens­t von maximal 1037 Euro die Pensionsve­rsicherung­sbeiträge.

Mehr Infos auf wko.at unter dem Suchwort „Neuerungen Pensionsre­cht“.

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