Wichtige neue Regelungen bei Pensionen
Bei den Pensionen hat sich mit Jahresbeginn einiges geändert. Ein wesentliches Thema ist die Anpassung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes von Männern. Seit 1. Jänner gilt für Frauen nicht mehr das 60., sondern das 60,5. Lebensjahr als Antrittsalter für die Alterspension. Betroffen davon sind Frauen, die im Zeitraum vom 1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 geboren wurden.
Das Regelpensionsalter der Frauen wird bis 2033 in Halbjahresschritten angehoben. Alle nach dem 30. Juni 1968 geborenen Frauen treten ihre Alterspension ab diesem Zeitpunkt frühestens mit 65 Jahren an.
Eine gute Nachricht zum Thema: Die Pensionskonto-Gutschrift 2022 wurde für Neupensionisten um 6,2 Prozent aufgewertet. Der Erhöhungsbetrag ist ab Zuerkennung der Pension Bestandteil der Pensionsleistung. Dieser Schritt soll dauerhafte Pensionsverluste infolge der hohen Inflation vermeiden.
Abgeltung der Inflation
Positiv wirkt sich auch die Aussetzung der Aliquotierung in der Pensionsanpassung aus. Bei der erstmaligen Anpassung nach dem Pensionsantritt erhalten Pensionisten in den Kalenderjahren 2024 und 2025 die volle Inflationsabgeltung von 9,7 Prozent. Pensionen über 5850 Euro werden um einen fixen Betrag von 567,45 Euro erhöht. Bisher war es so, dass die Pensionen nach dem Pensionsstichtag im vorangegangen Kalenderjahr erhöht wurde. Je später die Pension angetreten wurde, desto geringer war die Anpassung.
Ein wesentlicher Schritt ist auch die Belohnung von Versicherten, die länger aktiv im Erwerbsleben bleiben und die Alterspension später antreten wollen. Schon bisher war es so, dass Personen, die trotz Erreichens des Regelpensionsalters auf den Pensionsantritt verzichteten und weiter arbeiteten, nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag zahlen mussten, für die Pensionsberechnung aber die vollen Beitragsgrundlagen berücksichtigt wurden. Ab 1. Jänner 2024 winkt drei Jahre lang für je zwölf Monate des späteren Pensionsantrittes außerdem ein erhöhter Pensionsbonus von 5,1 Prozent (statt 4,2 Prozent) als Zuschlag zur Pension. Außerdem übernimmt der Bund für erwerbstätige Pensionisten ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 bis zu einem Zuverdienst von maximal 1037 Euro die Pensionsversicherungsbeiträge.
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