Neutralität wesentlich für Identitätsstiftung
„Basislektionen für die Sicherheitspolitik“, GK von Roland Vogel, 6.4. Der Artikel vermittelt ein ausgezeichnetes Bild über den Status quo des österreichischen Bundesheeres. Im Gegensatz zu vielen Politikern ist Brigadier Vogel ein ausgewiesener und ausgezeichneter Experte auf dem Gebiet der österreichischen Landesverteidigung, der mit guten Argumenten auf die Bedeutung der „wehrhaften Neutralität“unseres Landes in Bezug auf die Sicherheit der Bevölkerung und Friedenserhaltung im nationalen und internationalen Bereich hinweist.
Die Bedeutung der Neutralität kann nicht hoch genug veranschlagt werden. Im Moskauer Memorandum vom April 1955 versicherte die sowjetische Regierung den Abzug sämtlicher Truppen aus Österreich, vorausgesetzt, dass Österreich einer Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz zustimmt und keine militärischen Bündnisse eingeht. Das Memorandum war quasi der Schlüssel für den Staatsvertrag, der einen Monat später am 15. Mai 1955 im Schloss Belvedere von den Signatarmächten und Leopold Figl unterzeichnet wurde.
Die Neutralität ist nicht im Staatsvertrag verankert, sondern in einem Bundesverfassungsgesetz, das am 26. Oktober 1955 im österreichischen Parlament beschlossen worden ist. Österreich verpflichtete sich zur immerwährenden Neutralität und zum Schutz seiner Landesgrenzen durch ein Bundesheer.
Brigadier Vogel hat diesen schwierigen Komplex „Staatsvertrag und wehrhafte Neutralität im Sinne der Schweiz“allgemein verständlich dargestellt. Hoffentlich gelingt es ihm, auch die Politik von seinem wichtigen Standpunkt zu überzeugen. Es sei mit Nachdruck betont, dass sich die Bevölkerung eingedenk der Realitäten und der Vorteile durch die Neutralität zu dieser, ganz im Sinne von Brigadier Roland Vogel, bekennt. Damit ist die Neutralität wesentlich für die Identitätsstiftung Österreichs.
Prof. Dr. Fritz Rubin-Bittmann, 1020 Wien