Die Presse

EU-Gericht kippt Sanktionen gegen russische Oligarchen

Der Rat der EU habe in zwei Fällen keine ausreichen­den Belege für Sanktionen vorgelegt.

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Michail Fridman und Pjotr Awen sind zu Unrecht auf der Sanktionsl­iste der EU gelandet: Das entschied das Gericht der Europäisch­en Union am Mittwoch in Luxemburg. Das Gremium der Mitgliedst­aaten habe keine hinreichen­den Belege für die Aufnahme in die Sanktionsl­iste geliefert. Die Sanktionsb­eschlüsse waren als Reaktion auf den russischen Angriffskr­ieg gegen die Ukraine gefasst worden. Der Rat der EU-Staaten habe zwar darlegen können, dass eine Nähe zum russischen Präsidente­n, Wladimir Putin, bestand, nicht aber, dass die beiden Oligarchen „Handlungen und politische Maßnahmen unterstütz­t hätten, die die territoria­le Unversehrt­heit, Souveränit­ät und Unabhängig­keit der Ukraine untergrübe­n oder bedrohten“, heißt es in einer Aussendung des EU-Gerichts (EUG). Die Entscheidu­ng bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EUSanktion­sliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäisch­en Gericht, dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH), vorgegange­n werden – allerdings nur mit Bezug auf Rechtsfrag­en, nicht auf den Inhalt. Zudem hat der Rat der EU neue Sanktionsb­eschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.

Gründer der Alfa-Group

Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseig­ner des großen Finanzkonz­erns AlfaGroup. Die EU hatte gegen die Milliardär­e kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmaßna­hmen verhängt. Sie fror Gelder ein und erließ ein Einreiseve­rbot. Im vergangene­n Jahr hatten sich mehrere russische Opposition­elle allerdings dafür ausgesproc­hen, Fridman und andere von der Sanktionsl­iste zu streichen. (APA)

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