EU-Gericht kippt Sanktionen gegen russische Oligarchen
Der Rat der EU habe in zwei Fällen keine ausreichenden Belege für Sanktionen vorgelegt.
Michail Fridman und Pjotr Awen sind zu Unrecht auf der Sanktionsliste der EU gelandet: Das entschied das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg. Das Gremium der Mitgliedstaaten habe keine hinreichenden Belege für die Aufnahme in die Sanktionsliste geliefert. Die Sanktionsbeschlüsse waren als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gefasst worden. Der Rat der EU-Staaten habe zwar darlegen können, dass eine Nähe zum russischen Präsidenten, Wladimir Putin, bestand, nicht aber, dass die beiden Oligarchen „Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt hätten, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten“, heißt es in einer Aussendung des EU-Gerichts (EUG). Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EUSanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden – allerdings nur mit Bezug auf Rechtsfragen, nicht auf den Inhalt. Zudem hat der Rat der EU neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.
Gründer der Alfa-Group
Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseigner des großen Finanzkonzerns AlfaGroup. Die EU hatte gegen die Milliardäre kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmaßnahmen verhängt. Sie fror Gelder ein und erließ ein Einreiseverbot. Im vergangenen Jahr hatten sich mehrere russische Oppositionelle allerdings dafür ausgesprochen, Fridman und andere von der Sanktionsliste zu streichen. (APA)