Ein Urteil mit einem guten Schuss Ideologie?
„Klimaschutz ist ein Menschenrecht“, von Matthias Auer, 10.4.
Grundsätzlich stehe ich dafür, Urteile unabhängiger Gerichte vorbehaltlos anzuerkennen. Dennoch stellen sich zum „Klimaurteil“des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einige Fragen. Dieser hat entschieden, dass die Schweiz zu wenig für den Klimaschutz getan und dadurch gegen Art. 8 der europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“) verstoßen hat. Dadurch hätte „vor allem die ältere (weibliche) Bevölkerung unter dem Temperaturanstieg durch den Ausstoß von Treibgasen zu leiden“.
Dabei stellen sich mir gleich mehrere Fragen: Warum leidet gerade die genannte Bevölkerungsgruppe mehr als alle anderen? Was haben Klimaschutzmaßnahmen mit der „Achtung des Privat- und Familienlebens“zu tun? Ist der Artikel 8 daher nicht nur an den Haaren herbeigezogen? Ist das ganze Thema nicht eher eine sachliche als eine juristische Frage? Wäre die Belastung der Klägerinnen geringer gewesen, wenn zwar die Schweiz schärfere Maßnahmen beschlossen hätte, der Rest der Welt aber nicht?
Und schließlich kommt noch dazu, dass die Schweizer Regierung in der Vergangenheit bereits ein Gesetz vorgelegt hat, welches den Vorgaben des EGMR entsprochen hätte. Allerdings ist es dann in einer (in der Schweiz eben vorgesehenen) Volksabstimmung abgelehnt worden. In einer Demokratie geht das Recht aber vom Volk aus, was gerade in der Schweiz vorbildlich gelebt wird. Sieht sich der EMRG auch über dem Volk stehend?
Es bleibt also zu hinterfragen, ob bei diesem Urteil allein die Gesetze maßgebend waren oder ob nicht auch ein guter Schuss Ideologie mit eingeflossen ist.
Dr. Günther Pacher,