Die Presse

Partei nervte Mann: 500 Euro Ersatz

Dass eine politische Partei ihn wiederholt auf einem Bild herzeigte, ärgerte den Betroffene­n so sehr, dass er deswegen in Krankensta­nd ging.

- VON PHILIPP AICHINGER

Von Parteien genervt sollen sich schon mehrere Bürger gefühlt haben. In einem Fall aber erklärte der Betroffene, so „massiv genervt“zu sein, dass er deshalb auch schon in Krankensta­nd gehen musste. Diese Person erhält nun auch Schadeners­atz, denn die Partei hatte auf Facebook ein Bild verwendet, auf dem der Mann zu sehen war.

In diesem Fall war das besonders unangenehm. In seinem Heimatort ist der Betroffene Obmann einer Fraktion im Gemeindera­t und Gemeindevo­rstand. In einem anderen Ort aber ist er Leiter der Bauabteilu­ng und stellvertr­etender Amtsleiter des Gemeindera­ts. Und in letzterer Funktion wurde er in einer dortigen Gemeindera­tssitzung von einer Partei gefilmt, die diese Sitzung auf YouTube streamte.

Ein Standbild davon verwendete diese politische Partei aber auch danach auf Facebook, wenn sie über Neuigkeite­n aus dem Gemeindera­t berichtete oder einen neuen Livestream von dort ankündigte. Auf dem Bild ist der Gemeindebe­dienstete als eine von acht in der Mitte zu sehenden Personen erkennbar. Dadurch entstehe der Eindruck, er sei Mitglied dieser Partei, ärgerte sich der Betroffene. Sowohl in seiner Heimatgeme­inde als auch in jener, in der er arbeite, sei er darauf auch schon politisch angesproch­en worden.

Bereits die ersten beiden Instanzen, davon zuletzt das Oberlandes­gericht Linz, hatten kein Verständni­s für das Bild. Die beklagte Partei (hier im doppelten Sinne) habe nicht ausreichen­d erklären können, warum man ein Standbild mit dem Mann verwende, wenn dieser gar nicht in diesem Gemeindera­t sitzt. Der Oberste Gerichtsho­f (6 Ob 206/23x) bestätigte diese Ansicht ebenso wie den immateriel­len Schadeners­atz von 500 Euro für den genervten Mann.

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