Partei nervte Mann: 500 Euro Ersatz
Dass eine politische Partei ihn wiederholt auf einem Bild herzeigte, ärgerte den Betroffenen so sehr, dass er deswegen in Krankenstand ging.
Von Parteien genervt sollen sich schon mehrere Bürger gefühlt haben. In einem Fall aber erklärte der Betroffene, so „massiv genervt“zu sein, dass er deshalb auch schon in Krankenstand gehen musste. Diese Person erhält nun auch Schadenersatz, denn die Partei hatte auf Facebook ein Bild verwendet, auf dem der Mann zu sehen war.
In diesem Fall war das besonders unangenehm. In seinem Heimatort ist der Betroffene Obmann einer Fraktion im Gemeinderat und Gemeindevorstand. In einem anderen Ort aber ist er Leiter der Bauabteilung und stellvertretender Amtsleiter des Gemeinderats. Und in letzterer Funktion wurde er in einer dortigen Gemeinderatssitzung von einer Partei gefilmt, die diese Sitzung auf YouTube streamte.
Ein Standbild davon verwendete diese politische Partei aber auch danach auf Facebook, wenn sie über Neuigkeiten aus dem Gemeinderat berichtete oder einen neuen Livestream von dort ankündigte. Auf dem Bild ist der Gemeindebedienstete als eine von acht in der Mitte zu sehenden Personen erkennbar. Dadurch entstehe der Eindruck, er sei Mitglied dieser Partei, ärgerte sich der Betroffene. Sowohl in seiner Heimatgemeinde als auch in jener, in der er arbeite, sei er darauf auch schon politisch angesprochen worden.
Bereits die ersten beiden Instanzen, davon zuletzt das Oberlandesgericht Linz, hatten kein Verständnis für das Bild. Die beklagte Partei (hier im doppelten Sinne) habe nicht ausreichend erklären können, warum man ein Standbild mit dem Mann verwende, wenn dieser gar nicht in diesem Gemeinderat sitzt. Der Oberste Gerichtshof (6 Ob 206/23x) bestätigte diese Ansicht ebenso wie den immateriellen Schadenersatz von 500 Euro für den genervten Mann.