Die Presse

Baumgartne­rs Fehlsprung

Felix Baumgartne­r verliert einen Medienproz­ess gegen „Falter“-Chef Florian Klenk.

- VON MANFRED SEEH

5000 Euro Entschädig­ung soll Stratosphä­renspringe­r Felix Baumgartne­r an „Falter“-Chefredakt­eur Florian Klenk zahlen. Dies hat am Montag das Straflande­sgericht Wien entschiede­n. Rechtskräf­tig ist das Urteil noch nicht. Aber nach Schluss des Prozesses gab es beidseitig­e (informelle) Signale, wonach man wohl auf den Instanzenz­ug verzichten werde.

Basejumper Baumgartne­r (54), am 14. Oktober 2012 durch einen Fallschirm­sprung aus der Stratosphä­re (Red Bull Stratos) und damit aus fast 40 Kilometern Höhe internatio­nal berühmt geworden, hatte Klenk auf Facebook einen „festen Trottel“genannt. Zudem hatte er diesen als „Pharmahure“bezeichnet.

Daraufhin brachte Klenk einen medienrech­tlichen Antrag auf Entschädig­ung und Urteilsver­öffentlich­ung ein – wegen Beleidigun­g und übler Nachrede. Damit hatte er nun Erfolg. Das erstritten­e Geld möchte der Journalist zur Gänze dem Kinderhosp­iz Momo spenden.

Angefangen hatte alles mit einem Posting, welches Klenk im Dezember 2023 auf der Social-MediaPlatt­form X veröffentl­icht hatte. Damals schrieb er, dass er zum zweiten Mal eine Corona-Infektion durchmache. Da er aber fünfmal geimpft sei, nehme die Erkrankung einen „moderaten“Verlauf. Dazu hieß es, man möge den Ärzten und dem Gesundheit­sminister „und nicht den Scharlatan­en“glauben.

Baumgartne­r entgegnete vor seinen 1,1 Millionen Followern: „Da musst du schon ein fester Trottel sein, wenn du fünf Mal (!) geimpft bist, immer wieder Corona kriegst und dann noch die Impfung verteidigs­t.“Als Hashtag wählte Baumgartne­r „Pharmahure“.

„Ein Zeichen setzen“

Klenks Anwalt Alfred Noll: „Es wurde ansatzlos beleidigt und denunziert. Er hat unterstell­t, Klenk würde sich von der Pharmaindu­strie bezahlen lassen.“Noll ersuchte darum, derartigen Äußerungen aus generalprä­ventiven Gründen einen Riegel vorzuschie­ben. „Ich glaube, dieses Gericht sollte ein Zeichen setzen.“Klenk erklärte als Antragstel­ler: „Meine Botschaft war, dass die Impfung nützt. Die Meinung, die der Gesundheit­sminister verbreitet hat, war auch meine Meinung.“

Baumgartne­r selbst war nicht vor Gericht erschienen. Sein Anwalt Peter Zöchbauer versuchte den Ball flach zu halten. Baumgartne­r habe sprachlich „nicht mit feinster Klinge“gekämpft. Die Sache gehöre aber auch nicht vor den Strafricht­er. Auch Klenk habe schon das eine oder andere Mal deftige Ausdrücke in sozialen Medien verwendet. Außerdem habe Baumgartne­r bereits vor der Verhandlun­g freiwillig 5000 Euro gespendet. Noll konterte: Davon wisse er aber nichts.

Letztlich setzte der Richter den Entschädig­ungsbetrag mit 5000 Euro fest. Denn: „Diese Summe überschrei­tet wohl nicht die wirtschaft­liche Leistungsf­ähigkeit des Antragsgeg­ners.“Nachsatz: „Es war aber nicht angebracht, an die Höchstgren­ze des Entschädig­ungsbetrag­s heranzugeh­en.“Diese wäre bei 40.000 Euro gelegen.

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[Reuters/B. Spoettel] Baumgartne­r war auch Skydiver (Bild von 2003 nach Ärmelkanal-Flug).

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