Förderungen für die E-Mobilität fortgesetzt
Knapp 115 Mio. Euro hat der Bund heuer für die Weiterführung des Förderprogramms zum Ausbau der E-Mobilität bereitgestellt. Auch Betriebe können wieder davon profitieren. Förderanträge sind bis 31. März 2025 möglich - sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind.
Bei E-Pkw steht eine direkte Förderung nur für Private zur Verfügung. Ausnahmen sind EFahrzeuge für Fahrschulen, Taxis und Carsharing sowie soziale Einrichtungen. Hier winken bis zu 2000 Euro Förderung. Für Unternehmen gibt es für die betriebliche Nutzung von E-Pkw eine Reihe von steuerlichen Vorteilen, die ihre Anschaffung interessant machen. Infos dazu im WKO-Onlineratgeber E-Mobilität.
Neu auch für E-Busse
Neu sind seit heuer Förderungen für E-Busse, E-Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge. Abhängig von Fahrzeugart und -größe gibt es bis zu 20.000 Euro. Der Förderantrag für diese drei Fahrzeugarten ist bereits vor dem Kauf zu stellen.
Bei leichten E-Nutzfahrzeugen, E-Leichtfahrzeugen oder EKleinbussen werden 30 Prozent der Fahrzeugnettokosten (ohne Sonderausstattung) für maximal zehn Fahrzeuge gefördert. Voraussetzung ist, dass der zum Betrieb eingesetzte Strom ausschließlich aus erneuerbarer Energie kommt. Die Förderung ist nach Ankauf und erfolgter Übernahme zu beantragen. Das Rechnungsdatum darf höchstens neun Monate zurückliegen.
Betrieblich genutzte E-Fahrräder (mindestens fünf Stück), E-Transporträder ab 60 kg Transportkapazität und E-Falträder werden ebenfalls mit maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten, individuell gedeckelt für jede Kategorie, gefördert. Förderanträge sind bei diesen Fahrzeugen bis 28. Februar 2025 zu stellen.
Ladestationen gefördert
Fördermittel gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für fix installierte öffentliche und nichtöffentliche E-Ladestationen. Die Förderung beträgt 30 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten und ist leistungsabhängig gedeckelt. Wichtig ist auch hier, dass der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Die Förderung ist nach Installation und Inbetriebnahme zu beantragen.
Detaillierte Infos zu E-Mobilität und den Fördermaßnahmen bietet der Onlineratgeber der Wirtschaftskammer: