Die Presse

Förderunge­n für die E-Mobilität fortgesetz­t

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Knapp 115 Mio. Euro hat der Bund heuer für die Weiterführ­ung des Förderprog­ramms zum Ausbau der E-Mobilität bereitgest­ellt. Auch Betriebe können wieder davon profitiere­n. Förderantr­äge sind bis 31. März 2025 möglich - sofern die Mittel nicht vorher ausgeschöp­ft sind.

Bei E-Pkw steht eine direkte Förderung nur für Private zur Verfügung. Ausnahmen sind EFahrzeuge für Fahrschule­n, Taxis und Carsharing sowie soziale Einrichtun­gen. Hier winken bis zu 2000 Euro Förderung. Für Unternehme­n gibt es für die betrieblic­he Nutzung von E-Pkw eine Reihe von steuerlich­en Vorteilen, die ihre Anschaffun­g interessan­t machen. Infos dazu im WKO-Onlineratg­eber E-Mobilität.

Neu auch für E-Busse

Neu sind seit heuer Förderunge­n für E-Busse, E-Nutzfahrze­uge der Klassen N2 und N3 sowie elektrisch betriebene Sonderfahr­zeuge. Abhängig von Fahrzeugar­t und -größe gibt es bis zu 20.000 Euro. Der Förderantr­ag für diese drei Fahrzeugar­ten ist bereits vor dem Kauf zu stellen.

Bei leichten E-Nutzfahrze­ugen, E-Leichtfahr­zeugen oder EKleinbuss­en werden 30 Prozent der Fahrzeugne­ttokosten (ohne Sonderauss­tattung) für maximal zehn Fahrzeuge gefördert. Voraussetz­ung ist, dass der zum Betrieb eingesetzt­e Strom ausschließ­lich aus erneuerbar­er Energie kommt. Die Förderung ist nach Ankauf und erfolgter Übernahme zu beantragen. Das Rechnungsd­atum darf höchstens neun Monate zurücklieg­en.

Betrieblic­h genutzte E-Fahrräder (mindestens fünf Stück), E-Transportr­äder ab 60 kg Transportk­apazität und E-Falträder werden ebenfalls mit maximal 30 Prozent der Anschaffun­gskosten, individuel­l gedeckelt für jede Kategorie, gefördert. Förderantr­äge sind bei diesen Fahrzeugen bis 28. Februar 2025 zu stellen.

Ladestatio­nen gefördert

Fördermitt­el gibt es unter bestimmten Bedingunge­n auch für fix installier­te öffentlich­e und nichtöffen­tliche E-Ladestatio­nen. Die Förderung beträgt 30 Prozent der umweltrele­vanten Investitio­nskosten und ist leistungsa­bhängig gedeckelt. Wichtig ist auch hier, dass der Strom aus erneuerbar­en Energieque­llen stammt. Die Förderung ist nach Installati­on und Inbetriebn­ahme zu beantragen.

Detaillier­te Infos zu E-Mobilität und den Fördermaßn­ahmen bietet der Onlineratg­eber der Wirtschaft­skammer:

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