Vergewaltigung auf Heimweg: Lange Haft
Zwei junge Männer bekamen je zwölf Jahre Haft wegen Vergewaltigung einer 58 Jahre alten Frau.
Es geschieht nach einer Weihnachtsfeier, direkt nach Heiligabend des vorigen Jahres. In der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs befindet sich eine 58-jährige Frau auf dem Heimweg. Und wird dabei zum Opfer einer Vergewaltigung. Es sind zwei Täter. Diese gehen mit großer Brutalität vor.
Und bestehlen ihr Opfer auch noch. Am Mittwoch werden die Männer – beide 22 Jahre alt – zu jeweils zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Einer der beiden, ein Mann aus Italien, nahm das Urteil an. Da die Anklage auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist der Spruch rechtskräftig. Der Zweite, der aus Rumänien stammende Schwager des Italieners, erbat drei Tage Bedenkzeit. Damit ist sein Urteil noch nicht rechtskräftig.
In ein Gebüsch gestoßen
Die Frau war in jener Nacht (also in der Nacht auf den Christtag) nur mehr circa 150 Meter von ihrem Haus entfernt, als sie von den beiden Tätern in ein Gebüsch gestoßen wurde. Der junge Mann aus Rumänien schlug mindestens zehnmal auf das Gesicht des Opfers ein. Indessen verging sich der Italiener an der bereits schwer verletzten Frau. Anschließend brachten sie die Handtasche an sich und flüchteten.
Die 58-Jährige erlitt einen verschobenen Nasenbeinbruch. Zudem konnte sie aufgrund eines gebrochenen Knöchels nicht aufstehen. Ein Passant, den die fürchterlich zugerichtete Frau bat, die Polizei zu verständigen, meinte, er hätte kein Handyguthaben, ließ die 58-Jährige einfach liegen und fuhr mit dem Auto davon. Auch dieses Verhalten sorgte nun bei Richterin Eva Brandstetter vom Straflandesgericht Wien für Unverständnis. Erst ein Mann, der mit seinem Hund unterwegs war und die – mittlerweile stark unterkühlte – Frau sah, kümmerte sich um diese.
SIM-Karte lieferte Hinweis
Währenddessen hatten die beiden Männer die gestohlene Bankomatkarte bei Zigarettenautomaten verwendet. Danach machten die Täter, beide ohne Beschäftigung, einen entscheidenden Fehler: Sie setzten die SIM-Karte aus dem Handy der Frau in ein anderes Mobiltelefon ein, wodurch das Duo in einer Wohnung in der Brigittenau geortet werden konnte.
Vor Gericht schoben sich die Männer gegenseitig die Schuld zu. Und redeten ihre Tatbeiträge klein. Die Richterin prangerte das „unglaubliche und unnotwendige Maß an Gewalt“an. Mildernd wurden die Sicherstellung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der bisher ordentliche Lebenswandel des Italieners gewertet. Bei dem anderen Angeklagten wurde zusätzlich eine noch offene dreimonatige bedingte Haftstrafe in eine unbedingte Strafe umgewandelt. (APA/m. s.)