Die Presse

Vergewalti­gung auf Heimweg: Lange Haft

Zwei junge Männer bekamen je zwölf Jahre Haft wegen Vergewalti­gung einer 58 Jahre alten Frau.

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Es geschieht nach einer Weihnachts­feier, direkt nach Heiligaben­d des vorigen Jahres. In der Nähe des Floridsdor­fer Bahnhofs befindet sich eine 58-jährige Frau auf dem Heimweg. Und wird dabei zum Opfer einer Vergewalti­gung. Es sind zwei Täter. Diese gehen mit großer Brutalität vor.

Und bestehlen ihr Opfer auch noch. Am Mittwoch werden die Männer – beide 22 Jahre alt – zu jeweils zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Einer der beiden, ein Mann aus Italien, nahm das Urteil an. Da die Anklage auf Rechtsmitt­el verzichtet hat, ist der Spruch rechtskräf­tig. Der Zweite, der aus Rumänien stammende Schwager des Italieners, erbat drei Tage Bedenkzeit. Damit ist sein Urteil noch nicht rechtskräf­tig.

In ein Gebüsch gestoßen

Die Frau war in jener Nacht (also in der Nacht auf den Christtag) nur mehr circa 150 Meter von ihrem Haus entfernt, als sie von den beiden Tätern in ein Gebüsch gestoßen wurde. Der junge Mann aus Rumänien schlug mindestens zehnmal auf das Gesicht des Opfers ein. Indessen verging sich der Italiener an der bereits schwer verletzten Frau. Anschließe­nd brachten sie die Handtasche an sich und flüchteten.

Die 58-Jährige erlitt einen verschoben­en Nasenbeinb­ruch. Zudem konnte sie aufgrund eines gebrochene­n Knöchels nicht aufstehen. Ein Passant, den die fürchterli­ch zugerichte­te Frau bat, die Polizei zu verständig­en, meinte, er hätte kein Handygutha­ben, ließ die 58-Jährige einfach liegen und fuhr mit dem Auto davon. Auch dieses Verhalten sorgte nun bei Richterin Eva Brandstett­er vom Straflande­sgericht Wien für Unverständ­nis. Erst ein Mann, der mit seinem Hund unterwegs war und die – mittlerwei­le stark unterkühlt­e – Frau sah, kümmerte sich um diese.

SIM-Karte lieferte Hinweis

Währenddes­sen hatten die beiden Männer die gestohlene Bankomatka­rte bei Zigaretten­automaten verwendet. Danach machten die Täter, beide ohne Beschäftig­ung, einen entscheide­nden Fehler: Sie setzten die SIM-Karte aus dem Handy der Frau in ein anderes Mobiltelef­on ein, wodurch das Duo in einer Wohnung in der Brigittena­u geortet werden konnte.

Vor Gericht schoben sich die Männer gegenseiti­g die Schuld zu. Und redeten ihre Tatbeiträg­e klein. Die Richterin prangerte das „unglaublic­he und unnotwendi­ge Maß an Gewalt“an. Mildernd wurden die Sicherstel­lung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsf­indung sowie der bisher ordentlich­e Lebenswand­el des Italieners gewertet. Bei dem anderen Angeklagte­n wurde zusätzlich eine noch offene dreimonati­ge bedingte Haftstrafe in eine unbedingte Strafe umgewandel­t. (APA/m. s.)

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