Mit dem Messer auf die Wiener Wiesn? Kein Problem!
Wenn Messer in der Tracht, als Sportwerkzeug oder als Teil historischer Kleider getragen werden, ist quasi alles erlaubt.
Wien. Der Entwurf für das „Messertrage-Verbotsgesetz“ist da und mit ihm eine lange Liste an Ausnahmen. Etwa dem Schweizermesser, das nun offenbar doch genehmigt werden soll (siehe Artikel links).
Doch es gibt noch mehr: Erlaubt sind demnach Messer, wenn das Tragen „allgemein anerkannter Gepflogenheiten und Gebräuche im Zusammenhang mit der angeführten Tätigkeit gesellschaftlich akzeptiert ist“, heißt es auf Nachfrage der „Presse“aus dem Innenministerium. Das heißt: Das Tragen von Bogensportmesser (zum Rausholen von feststeckenden Pfeilen), Messer zum Sporttauchen oder das Tragen von Trachtenmessern in einer Lederhose sind – weil Brauchtumspflege – möglich. Auch das Tragen von Messern in „Zusammenhang mit Ritter- oder Mittelalterfesten“gilt als Ausnahme.
Es braucht keinen Kirtag
Spannend ist auch, dass das Tragen dieser Messer ausdrücklich nicht an ein Event gekoppelt und damit immer erlaubt ist. „Die Ausnahmen vom Verbot gelten ohne Unterschied, ob Event oder nicht“, heißt es dazu aus dem Ministerium.
Das bedeutet: Solange jemand eine Lederhose trägt – wo in der Regel seitlich eine eigene Scheide für Trachtenmesser vorgesehen ist – braucht er oder sie sich nicht vor einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen fürchten.
Damit ist auch das Tragen von Messern auf der Wiener Wiesn laut dem Gesetzesentwurf erlaubt, wie es auf Nachfrage der „Presse“heißt. Denn das ist eine Veranstaltung, wo „typischerweise Tracht getragen wird“. In der Praxis wird es wohl dennoch verboten sein, immerhin kann auch ein Veranstalter die Mitnahme von Waffen verbieten.
Was ist ein „Hirschfänger?“
Ursprünglich hat es geheißen, dass auch sogenannte „Hirschfänger“Messer von dem Messerverbot ausgenommen werden. Der Hirschfänger ist laut oberösterreichischem Jagdlandesverband „ein Synonym für alle größeren Jagdmesser“. Hirschfänger haben eine lange Klinge, weil man damit Hirsche tötete. Mittlerweile hängen die Messer eher in Jagdstüberln an der Wand oder liegen in Museen, anstatt in Jägerhosen zu stecken.
Anders ist das bei den typischen Jagdmessern, „dem Werkzeug schlechthin“für Jäger, heißt es dazu aus dem Landesverband. Auch diese Messer sind vom neuen Gesetz ausgenommen, damit ein Jäger, wenn er auf dem Weg in den Wald ist „und noch schnell beim Supermarkt stehen bleibt, nicht in das Gesetz hineinfällt“, erklärt ein Sprecher. Denn ohnehin würde man Jäger einer strengen Prüfung unterziehen, damit diese Waffen tragen und verwenden dürfen.
Das Gesetz kennt den Begriff Hirschfänger auch nicht, „sondern orientiert sich an Messer, die nach regionalen Gepflogenheiten zur Tracht getragen werden. Kein gesetzliches Kriterium dabei ist die Klingenlänge“, heißt es aus dem Innenministerium.
Gesetzesausnahmen nach Messerbezeichnungen zu definieren, wäre ohnehin schwierig gewesen. In manchen Regionen Oberösterreichs wird etwa auch ein einfaches Jagdmesser mit Geweihgriff als „Hirschfänger“bezeichnet. Auf willhaben.at werden einige Messer mit kurzer Klinge unter diesem Suchbegriff verkauft. Auch diese „Hirschfänger“werden zur Brauchtumspflege in der Lederhose getragen – und im Alltag gerne als Jausenmesser beim Fischen oder zum Campen verwendet, weil sie in der Regel ob des Geweihgriffs gut in der Hand liegen.
Jausenmesser sind erlaubt
Das Tragen von Jausenmessern ist laut Entwurf ebenfalls eine Ausnahme, weil das Mitführen von Messern zur „Zubereitung und dem Verzehr von Speisen“erlaubt ist. Jausenmesser müssen aber in einem Behältnis, etwa einem Rucksack mitgeführt werden. Auch Pfadfinder (oder Lehrer) dürfen bei „anerkannten pädagogischen Zwecken“Messer griffbereit mit sich führen. Ganz generell dürfen Messer transportiert werden, solange sie nicht griffbereit in der Hosentasche stecken oder – was vielleicht auch relevant ist – auch nicht griffbereit im Auto liegen – etwa in der Mittelkonsole. Verstaut im Kofferraum ist das Herumfahren damit wiederum kein Problem.