Die Presse

Formell Staatsdien­er, materiell Parteidien­er

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angeboten bekam und sie nur zum gleichen Gehalt wie Beuys annehmen wollte, wird im Film erwähnt. Unerwähnt bleibt, dass sie die Stelle angetreten hat. Und dass sie damit zur ersten Frau mit einer Professur für Malerei im deutschspr­achigen Raum wurde. Lassnigs Teilnahme an der Biennale 1980 in Venedig ist Teil des Films, nicht so ihre Vorreiterr­olle. Sie und Valie Export waren die ersten Frauen, die den österreich­ischen Pavillon bespielen durften.

Maria Lassnig autistisch anmutend, dann noch Valie Export, ausgerechn­et von einer Regisseuri­n, zur Tussi stilisiert. Das haben die Heldinnen der österreich­ischen Kunst nicht verdient.

„Hat Kickls Kabinett die FPÖ mit vertraulic­hen Akten versorgt?“, 16.4. Der Artikel zeigt – sonst hätte er gar nicht entstehen können – einerseits, dass die in der Strafproze­ssordnung

verankerte Nichtöffen­tlichkeit des Vorverfahr­ens nicht eingehalte­n wird (die Behauptung, wiewohl diesmal die StA Wien betroffen ist, der Behördenle­iterin der WKStA, dass diese Gesetzwidr­igkeit keinesfall­s in der eigenen Behörde ihre Ursache hat, verschafft der Genannten ein Alleinstel­lungsmerkm­al), andrerseit­s, dass manche Kabinettsm­itarbeiter nur formell Staatsdien­er, materiell aber Partei- oder Ministerdi­ener (Dienerdien­er) sind.

Rechtspoli­tisch ist zu fordern, dass nur Bundesbedi­enstete, die bereits fünf Dienstjahr­e mit ausgezeich­neter Dienstbesc­hreibung aufweisen, solche Stellen bekleiden dürfen. Auf diese Weise sollte ein Minimum an Gesinnung, Gesetze unverbrüch­lich einzuhalte­n, erreicht werden. Ferner sollte gesetzlich verankert werden, dass die Zahl von Kabinettsm­itarbeiter­n begrenzt wird. Wenn Bundeskanz­ler Leopold Figl mit zwei Sekretären auskam, müsste das heute genauso möglich sein.

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