Formell Staatsdiener, materiell Parteidiener
angeboten bekam und sie nur zum gleichen Gehalt wie Beuys annehmen wollte, wird im Film erwähnt. Unerwähnt bleibt, dass sie die Stelle angetreten hat. Und dass sie damit zur ersten Frau mit einer Professur für Malerei im deutschsprachigen Raum wurde. Lassnigs Teilnahme an der Biennale 1980 in Venedig ist Teil des Films, nicht so ihre Vorreiterrolle. Sie und Valie Export waren die ersten Frauen, die den österreichischen Pavillon bespielen durften.
Maria Lassnig autistisch anmutend, dann noch Valie Export, ausgerechnet von einer Regisseurin, zur Tussi stilisiert. Das haben die Heldinnen der österreichischen Kunst nicht verdient.
„Hat Kickls Kabinett die FPÖ mit vertraulichen Akten versorgt?“, 16.4. Der Artikel zeigt – sonst hätte er gar nicht entstehen können – einerseits, dass die in der Strafprozessordnung
verankerte Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens nicht eingehalten wird (die Behauptung, wiewohl diesmal die StA Wien betroffen ist, der Behördenleiterin der WKStA, dass diese Gesetzwidrigkeit keinesfalls in der eigenen Behörde ihre Ursache hat, verschafft der Genannten ein Alleinstellungsmerkmal), andrerseits, dass manche Kabinettsmitarbeiter nur formell Staatsdiener, materiell aber Partei- oder Ministerdiener (Dienerdiener) sind.
Rechtspolitisch ist zu fordern, dass nur Bundesbedienstete, die bereits fünf Dienstjahre mit ausgezeichneter Dienstbeschreibung aufweisen, solche Stellen bekleiden dürfen. Auf diese Weise sollte ein Minimum an Gesinnung, Gesetze unverbrüchlich einzuhalten, erreicht werden. Ferner sollte gesetzlich verankert werden, dass die Zahl von Kabinettsmitarbeitern begrenzt wird. Wenn Bundeskanzler Leopold Figl mit zwei Sekretären auskam, müsste das heute genauso möglich sein.