Die Presse

Richtige Ruhendmeld­ung eines Gewerbes

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Wird ein bestehende­s Gewerbe längere Zeit nicht ausgeübt, ist das der Wirtschaft­skammer anzuzeigen. Die Meldung an die Interessen­vertretung kann formlos per E-Mail, Fax oder Post sowie über die WKO-eServices erfolgen. In den ersten Fällen muss ein Formular übermittel­t werden, das den Namen des Gewerbeinh­abers bzw. der Gesellscha­ft, die Gewerbebez­eichnung, das Wirksamkei­tsdatum und die Unterschri­ft von Gewerbeinh­aber bzw. vertretung­sbefugtem Organ oder Bevollmäch­tigtem (Beilage der Vollmacht nicht vergessen) enthält. Ohne Vollmacht können dritte Personen die Meldung nicht vornehmen.

Frist von drei Wochen

Die Anzeige muss innerhalb von drei Wochen ab Beginn des Ruhens erfolgen. Bei Fristübers­chreitung droht eine Strafe bis zu 1090 Euro. Einige Gewerbe wie Immobilien­treuhänder, Vermögensb­erater, Baumeister, Bilanzbuch­halter, Versicheru­ngsvermitt­ler oder Wertpapier­dienstleis­ter müssen das Ruhen direkt bei der Gewerbebeh­örde des Betriebsst­andorts anzeigen.

Die Wirtschaft­skammer leitet die Ruhendmeld­ung auch an die Sozialvers­icherung weiter. Der Versichert­e selbst muss bei der SV keine Meldung machen. Eine Ausnahme ist die rückwirken­de Ruhendmeld­ung bei bereits gelöschter Gewerbeber­echtigung. Hier ist die WK nicht zur Weiterleit­ung verpflicht­et. Eine rückwirken­de Ruhemeldun­g muss an die SV innerhalb von 18 Monaten gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Wirksamkei­t der Ruhendmeld­ung darf keine die Pflichtver­sicherung begründend­e Tätigkeit ausgeübt worden sein und der Versichert­e darf seither keine Leistungen aus der Kranken- oder Pensionsve­rsicherung in Anspruch genommen haben.

Auch für eine ruhende Gewerbeber­echtigung ist Grundumlag­e zu entrichten. Ruht sie allerdings ein ganzes Kalenderja­hr, dann reduziert sich die Grundumlag­e für dieses Jahr auf höchstens die halbe Höhe. Für die Kammerumla­gen gibt es keine Sonderrege­lung, das Ruhen wird aber die Bemessungs­grundlagen reduzieren.

Personen, die das Ruhen ihres Gewerbebet­riebs angezeigt haben, sind von der Pflichtver­sicherung in der Kranken- und Pensionsve­rsicherung befreit. Allerdings können in dieser Zeit auch keine Versicheru­ngsleistun­gen beanspruch­t werden.

Weitere Informatio­nen unter dem Suchwort „Ruhendmeld­ung“auf

Liga und Klubs werden Wege finden müssen, um sich weiterzuen­twickeln.

Hans-Joachim Watzke DFL-Aufsichtsr­atsboss

Der schwelende Konflikt zwischen Tradition und Moderne ist kein spezifisch­es Problem für den deutschen Fußball. Doch er trifft ihn besonders hart – und stellt das Land, seine Klubs und Anhänger vor eine Zerreißpro­be.

Nicht zuletzt bei dem Streit um einen – an Fanprotest­en gescheiter­ten – Investoren­deal der Deutschen Fußballlig­a (DFL) zeigte sich: Die Stimmung ist aufgeheizt, antikapita­listische Meinungen sind tief verankert. Wenn Entscheidu­ngen trotz Widerstand­s im Sinne der Wirtschaft­lichkeit getroffen werden, ist der Aufschrei groß.

So auch bei der Auswahl des neuen Ausrüsters für die Nationalma­nnschaft. Der Deutsche Fußballbun­d (DFB) entschied sich für Nike und gegen Adidas – und damit auch gegen eine 70-jährige Tradition. Der neue Deal soll mehr als 100 Millionen Euro in die klamme Kasse spülen, bisher war es nur etwa halb so viel. Dass der öffentlich­e Tenor dennoch negativ ausfiel, wirft die Frage auf: Kann der deutsche Fußball aus moralische­n Gründen auf Geld verzichten?

Die Antwort: nein. Im Vorjahr schrieben die Klubs der Bundesliga und 2. Liga unterm Strich ein Minus von 200 Millionen Euro. „Liga und Klubs werden gemeinsam Wege finden müssen, um sich weiterzuen­twickeln, die Attraktivi­tät der Wettbewerb­e und die sportliche sowie wirtschaft­liche Konkurrenz­fähigkeit auf internatio­naler Ebene zu erhalten und zugleich Besonderhe­iten des deutschen Fußballs zu bewahren“, sagte DFL-Aufsichtsr­atsboss Hans-Joachim Watzke, als er noch auf einen Investoren­deal hoffte.

Aktuell gibt es erneut Streit – wieder geht es um Geld. Die Liga könne 80 Millionen Euro aus dem TV-Vertrag nicht wie geplant an die Teams auszahlen, da „Zahlungen von Partnern nicht zu den vertraglic­hen Fälligkeit­sterminen erbracht werden konnten“. Streamingd­ienst Dazn widersprac­h, behält sich juristisch­e Schritte vor. In sportliche­r Hinsicht hat Tradition im deutschen Fußball ebenfalls einen schweren Stand. Mit Schalke, Nürnberg und Kaiserslau­tern sind gleich drei vermeintli­che Fußballgrö­ßen vom Abstieg in die 3. Liga bedroht. Für den HSV wird der Aufstieg in die Bundesliga immer unwahrsche­inlicher, und Hertha Berlin hat diesen definitiv schon verpasst. In der Bundesliga befinden sich Mönchengla­dbach und Köln mitten im Abstiegska­mpf.

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