Die Presse

Richter und Lords fallen der Politik in den Rücken

Ruanda als Fanal der Ratlosigke­it. Gescheiter­te Rückführun­gs-Partnersch­aften. Streitfall Syrien.

- VON HANS WINKLER

Alle versuchen sie verzweifel­t, die ständig steigende irreguläre Zuwanderun­g aus Afrika, dem Nahen Osten, Afghanista­n, auch Lateinamer­ika irgendwie einzudämme­n: Die EU als Ganzes und die meisten Regierunge­n von Großbritan­nien bis Ungarn, von Malta bis Dänemark, von Frankreich bis Österreich. Und alle scheitern sie daran. Sie stoßen dabei an die Grenzen des faktisch Möglichen, wie bei den Abschiebun­gen von straffälli­gen Migranten oder abgelehnte­n Asylwerber­n, oder an politische­n Widerstand oder sie werden von den europäisch­en Gerichtshö­fen und den eigenen Verfassung­sgerichten desavouier­t.

Man kann die vielen gescheiter­ten Anläufe aufzählen: Vor ein paar Jahren haben sich die EUKommissa­rin für Inneres Ylva Johansson und der für Migration zuständige griechisch­e Kommissar Margaritis Schinas (sinnig als Kommissar „für europäisch­en Lebensstil“bezeichnet) sogenannte Rückführun­gspatensch­aften ausgedacht. Mitgliedst­aaten sollten wählen können, ob sie Asylwerber aufnehmen oder lieber anderen bei der Rückführun­g und Abschiebun­g von abgelehnte­n Asylbewerb­ern helfen wollen. War ein Land dabei erfolglos, sollte es die Migranten behalten und für sie die Asylverfah­ren abführen müssen.

Erwartungs­gemäß nahm den beiden Kommissare­n niemand ihre frivole Idee ab, sie wollten die Mitgliedst­aaten einfach für dumm verkaufen. Wie sollten europäisch­e Kleinstaat­en beispielsw­eise Pakistan oder Nigeria mit ihren jeweils über 200 Millionen Einwohnern dazu bringen, ihre Staatsbürg­er zurückzune­hmen? Viele Herkunftsl­änder nehmen Migranten auch deshalb nicht zurück, weil die Förderung von Emigration ein Teil ihrer Wirtschaft­spolitik ist. Solche Staaten schließen auch keine Rückführun­gsabkommen wie sie im neuesten Migrations­pakt, der Anfang April im EU-Parlament beschlosse­n wurde, als Wunschvors­tellung vorkommen.

EU-Länder stoßen an Grenzen

Die EU-Länder stoßen bei ihrer

Asyl- und Aufnahmepo­litik auch an Grenzen, die ihnen Gesetze und Regeln, die sich die EU gegeben hat, setzen. Die europäisch­en und nationalen Gerichte halten es für ihre Aufgabe, diese Vorschrift­en extensiv zugunsten von Migranten auszulegen. Damit schaffen sie faktisch neues Recht und fallen den Regierunge­n in den Rücken. Begleitet wird dann jeder einzelne Fall vom wohlwollen­den Beifall der Medien.

Die Grundlagen des Asylrechts der EU sind aus der Anwendung der Genfer Konvention entstanden. Diese war für die Vertrieben­en aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs

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