Ob gegen Steuer oder Streit: Nachfolge planen
Ob die SPÖ nach der Wahl Erbschaftsund Vermögensteuern wird einführen können, ist ungewiss. Eine rechtzeitige Vermögensplanung aber schon zur Streitvermeidung ratsam.
Es gibt in Österreich derzeit weder eine Vermögensteuer noch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde im Jahr 2008 aufgehoben. Warum hat der Gesetzgeber seit mehr als 15 Jahren keine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt?
Das Steueraufkommen war mit etwa 110 bis 150 Millionen Euro jährlich vergleichsweise gering. Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung soll dagegen sehr hoch gewesen sein. Bei der Vermögensteuer, die vor mehr als 30 Jahren abgeschafft wurde, war das Steueraufkommen ebenfalls gering.
Der Verwaltungsaufwand wäre heute aufgrund der technischen Entwicklung und neuer Meldepflichten, etwa der Schenkungsmeldepflicht, vermutlich viel geringer.
Droht die Wiedereinführung?
Im August 2023 – wohl im Hinblick auf den beginnenden Wahlkampf – präsentierte die SPÖ ihr Modell für die Einführung einer Vermögensteuer und Erbschaftssteuer: Es sieht vor, dass bei der Vermögensteuer zunächst ein Freibetrag von 1,5 Mio. Euro auf den Hauptwohnsitz entfällt, der nicht besteuert werden soll. Auch beim Geldvermögen gilt ein Freibetrag von einer Mio. Euro. Vermögen, das diesen Betrag übersteigt, soll mit einer jährlichen Abgabe besteuert werden, die bei maximal zwei Prozent ab 50 Mio. Euro liegt. Dadurch erhofft man sich staatliche Einnahmen von fünf Mrd. Euro pro Jahr.
In Bezug auf die Erbschaftssteuer soll die erste vererbte Million steuerfrei bleiben. Bei Erbschaften zwischen einer Mio. und fünf Mio. Euro soll ein Steuersatz von 25 % anfallen. Dieser soll sich sukzessiv erhöhen, bis ab 50 Mio. Euro der maximale Steuersatz von 50 % zum Tragen kommt. So soll der Staat jährlich zwischen 500 und 800 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen generieren.
Für Unternehmen soll gelten, dass 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter im Betrieb verbleiben, wobei ein Freibetrag von einer Mio. Euro gelten soll.
Es ist derzeit noch unklar, wie sich die Regierung nach der Nationalratswahl im Herbst 2024 zusammensetzen wird und ob es eine politische Mehrheit zur Einführung einer Erbschafts
oder Vermögensteuer in Österreich geben wird.
Unabhängig davon, ob eine Erbschaftsoder Vermögensteuer eingeführt wird, ist eine frühzeitige Nachfolgeund Vermögensplanung in der Familie empfehlenswert, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Je früher, desto besser
Bei der Vermögensplanung in der Familie gilt: Je früher, desto besser.
Mit einer strukturierten Vorgehensweise wird zunächst der Status erhoben: Wie setzt sich das Familienvermögen zusammen? Welche Familienstämme gibt es? Wie soll die Vermögensverteilung erfolgen? Welche Familienmitglieder möchten aktiv an der Vermögensverwaltung teilnehmen? Wie kann die Versorgung der Eltern im Alter sichergestellt werden? Wie können Streitigkeiten der Geschwister vermieden werden? Wie kann eine Vermögenszersplitterung durch Scheidung verhindert werden? Sobald die Wünsche der Familie klar sind, können passende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Dabei stellt sich die Frage, ob Schenkungen zu Lebzeiten oder die Gründung einer Familien-GmbH („Familien-Holding“) oder einer Privatstiftung vorteilhaft ist.
Schenkung, Holding, Stiftung?
Eine Schenkung zu Lebzeiten wird oft bei Immobilien vorteilhaft sein, sofern die Versorgung der Eltern im Alter sichergestellt wird.
Eine Familien-Holding wird gern in Betracht gezogen, weil eine GmbH oder Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) kostengünstig ist und viel Gestaltungsspielraum bietet. Die Familie gibt sich selbst ein Regelwerk für die Zukunft.
Ein Vorteil der Privatstiftung ist die hohe Stabilität über Generationen, das Familienvermögen wird zusammengehalten. Durch den langfristigen Schutz des Vermögens kann die Versorgung der Familienmitglieder nachhaltig sichergestellt werden.
Die Steuervorteile von Privatstiftungen wurden zwar weitgehend abgeschafft, ein wesentlicher Steuervorteil ist jedoch erhalten geblieben:
Beim Verkauf österreichischer Unternehmen bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei, wenn er in der Privatstiftung reinvestiert und nicht an die Begünstigungen ausgeschüttet wird. Die Steuerersparnis beträgt 23 % vom Veräußerungsgewinn. Diesen Steuervorteil hat die Familien-Holding nicht zu bieten.
Gründungskosten 20.000 Euro
Ein zusätzlicher Vorteil der Privatstiftung ist, dass das Vermögen etwa bei Scheidungen nicht in die Aufteilungsmasse fällt, sofern die Privatstiftung mehr als zwei Jahre vor der Scheidung gegründet wurde. Die Kosten für eine Privatstiftung werden oft überschätzt. Die Gründung kostet etwa 20.000 Euro, wobei es sich um einmalige Kosten handelt. Die jährliche Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses kosten weniger als 10.000 Euro, wenn es ein ruhiges Jahr war, in dem die Privatstiftung das Familienvermögen überwiegend gehalten und keine Transaktionen durchgeführt hat. Die Kosten sind vergleichbar mit einer Familien-Holding, ausgenommen die Kosten des
Stiftungsvorstands, die verhandelbar sind.
Die Familien möchten die Kontrolle über das Vermögens behalten und nennen dies oft als Grund, warum sie das Vermögen nicht in eine Privatstiftung übertragen möchten. Dabei wird übersehen, dass den Familienmitgliedern auch im Rahmen der Privatstiftung weitgehende Kontrollrechte eingeräumt werden können.
Steuerbelastung im Vergleich
Familien-Holdings und Privatstiftungen unterliegen grundsätzlich 23 Prozent Körperschaftsteuer, es gibt aber viele Spezialregeln. So sind etwa Gewinnausschüttungen aus österreichischen Unternehmen in einer Familien-Holding genauso steuerfrei wie in einer Privatstiftung. Bei ausländischen Dividenden gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Steuerentlastung in beiden Rechtsformen.
Bei Kapitalerträgen aus Wertpapieren oder Anleihen ist die Privatstiftung insofern steuerlich begünstigt, als 23 Prozent Zwischensteuer anfallen, die bei Zuwendungen an die Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen von dem Finanzamt rückerstattet werden. Bei der Familien-Holding fallen hingegen 23 Prozent Körperschaftsteuer an und diese wird nicht rückerstattet. Zuwendungen an Begünstigte einer Privatstiftung lösen – genau wie Gewinnausschüttungen aus einer FamilienHolding – 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer aus.
Ein klarer Nachteil der Privatstiftung ist, dass bei der Übertragung des Familienvermögens in die Privatstiftung 2,5 % Stiftungseingangssteuer vom Verkehrswert des Vermögens anfallen. Bei der Einbringung von österreichischen Immobilien in eine Privatstiftung fallen sechs Prozent Grunderwerbsteuer an. Dieser Steuersatz ergibt sich aus den regulären 3,5 % Grunderwerbsteuer zuzüglich 2,5 % Stiftungseingangssteueräquivalent.
Falls eine Erbschaftssteuer eingeführt wird, wird eine bestimmte – wenn auch nur kurze – Übergangsfrist gelten, bis das Gesetz in Kraft tritt. Es empfiehlt sich, diese Frist für Steueroptimierung innerhalb der Familie zu nutzen, beispielsweise durch Schenkung von Immobilien an die Nachkommen.