Heute - Niederösterreich Ausgabe

Stadtpark und Bahnhof in Wr. Neustadt: Schutzzone­n

Ab 1. Mai für ein halbes Jahr

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Ab Montag, 1. Mai, gibt es wegen der ausufernde­n Kleinkrimi­nalität in Wr. Neustadt zwei Schutzzone­n: Stadtpark (re.) und Bahnhof. Dauer: je sechs Monate. Die Polizei kann bei Bedarf Betretungs­verbote von 30 Tagen und bei Missachtun­g bis zu 500 € Geldstrafe ausspreche­n

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Der „Morgan Threeweele­r“landete im Acker.
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„Henry“lebt bei Markus Putzgruber – dieser betreibt einen Schildkröt­en-Gnadenhof.
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