Heute - Niederösterreich Ausgabe
Stadtpark und Bahnhof in Wr. Neustadt: Schutzzonen
Ab 1. Mai für ein halbes Jahr
Ab Montag, 1. Mai, gibt es wegen der ausufernden Kleinkriminalität in Wr. Neustadt zwei Schutzzonen: Stadtpark (re.) und Bahnhof. Dauer: je sechs Monate. Die Polizei kann bei Bedarf Betretungsverbote von 30 Tagen und bei Missachtung bis zu 500 € Geldstrafe aussprechen