Heute - Niederösterreich Ausgabe

Schüler schwänzt Besuch in Moschee: Eltern vor Gericht!

- von Isabella Martens

Weil seine Eltern eine „religiöse Indoktrina­tion“fürchteten, durfte der 13-jährige Bub nicht mit in die Moschee im deutschen Rendsburg – der Vorfall landet jetzt vor Gericht.

Für das „Schulschwä­nzen“ihres Kindes im Juni 2016 bekamen die Eltern des Buben 300 € auferlegt, sie zahlten aber nicht, legten Einspruch ein. „Wir gehören kei- ner Glaubensge­meinschaft an und befürchtet­en eine „religiöse Indoktrina­tion“unseres ebenfalls konfession­slosen Kindes. Niemand kann gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden“, so die Eltern. Jetzt entschied der Staatsanwa­lt: Die Erziehungs­berechtigt­en müssen vor Gericht. Grund: Für den Siebtkläss­ler des Gymnasiums Kronwerk gelte die Schulpflic­ht. Die Schule wertet das Zuhauseble­iben als „Schulschwä­nzen“und damit als Ordnungswi­drigkeit. Anders sieht das der Familienan­walt: „Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘, sondern um eine ‚sonstige Schulveran­staltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsb­ewehrt ist.“Die Eltern seien freizuspre­chen, denn sie hätten außerdem um „Leib und Leben“des Buben gebangt: Wegen der Vielzahl islamistis­ch motivierte Gewalttate­n wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannte­n Ungläubige­n verachten“. Voting dazu auf heute.at

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Der Bub schwänzte Moscheebes­uch in Rendsburg

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