Heute - Niederösterreich Ausgabe
Schüler schwänzt Besuch in Moschee: Eltern vor Gericht!
Weil seine Eltern eine „religiöse Indoktrination“fürchteten, durfte der 13-jährige Bub nicht mit in die Moschee im deutschen Rendsburg – der Vorfall landet jetzt vor Gericht.
Für das „Schulschwänzen“ihres Kindes im Juni 2016 bekamen die Eltern des Buben 300 € auferlegt, sie zahlten aber nicht, legten Einspruch ein. „Wir gehören kei- ner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“unseres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Niemand kann gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden“, so die Eltern. Jetzt entschied der Staatsanwalt: Die Erziehungsberechtigten müssen vor Gericht. Grund: Für den Siebtklässler des Gymnasiums Kronwerk gelte die Schulpflicht. Die Schule wertet das Zuhausebleiben als „Schulschwänzen“und damit als Ordnungswidrigkeit. Anders sieht das der Familienanwalt: „Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘, sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.“Die Eltern seien freizusprechen, denn sie hätten außerdem um „Leib und Leben“des Buben gebangt: Wegen der Vielzahl islamistisch motivierte Gewalttaten wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Voting dazu auf heute.at