Heute - Oberösterreich Ausgabe
„Er war im Blutrausch“: Lebenslang für Praterstern-Stecher
Mit leerem Blick verfolgte Jafar S. gestern am Wiener Landesgericht den Prozess gegen sich. Anklage: fünffacher Mordversuch. Der Messerstecher vom Praterstern spielte Reue vor – lebenslange Haft.
„Man könnte meinen, er war in einem Blutrausch.“Diese drastischen Worte wählte Staatsanwältin Carina Steindl gestern in Wien für ihr Plädoyer. Jafar S. – der im März auf der Praterstraße mit einem Messer um sich gestochen hatte – zeigte dennoch keine Reaktion und sah einfach wie gelangweilt zu Boden.
Dabei hatte es die Anklageschrift (fünffacher Mordversuch) in sich: Wie berichtet, stach der Afghane wie von Sinnen auf eine glückliche Familie sowie seinen Drogendealer ein. Wahn? Laut Gutachter Hofmann verfügte Jafar S. am Tat-Tag „über einen völlig geordneten Gedankengang“und leidet an keiner schwerwiegenden psychischen Krankheit.
Tote gab es nur dank der perfekten Rettungskette keine. „Er hat wild wie ein Tier herumgeschrien“, sagte Steindl.
von Clemens Oistric
Bei seinem Prozess zeigte sich der Bluttäter am Donnerstag äußerlich lammfromm, innerlich dürfte es in ihm gebrodelt haben, wie seine kalten Blicke verrieten.
Auch die Justizwache war vorsichtig, legte ihm für fünf Schritte ins Nebenzimmer Handfesseln an. Jafar S. hat in der U-Haft wiederholt randaliert, einem Beamten sogar den Arm gebrochen.
Zwischendurch musste der 23-Jährige gestern sogar den Saal verlassen. Die Opfer sollten ihrem Peiniger bei ihren Aussagen nicht in die Augen schauen müssen.
Jafar S. zu den Vorwürfen: „Ich habe nur gelesen, dass ich schuldig bin. Ich habe eine Menge Drogen konsumiert und nichts mitbekommen.“Ob er die Taten begangen habe, hakte die Richterin nach? „Ja.“Warum? „Weiß ich eigentlich gar nicht. Ich dachte, dass die Familie mich auslacht – sonst kann ich mich an nichts erinnern.“Ob er die Tat bereue? „Ja, zu 100 Prozent tut mir das leid“, kommt es – wie auswendig gelernt. Den Geschworenen konnte Jafar S. zu 100 Prozent nichts vorspielen. Sie hielten ihn einstimmig für schuldig. Urteil: lebenslange Haft, nicht rechtskräftig