Heute - Oberösterreich Ausgabe

Ab morgen gilt Registrier­ung: Das müssen Sie dazu wissen

- von Gerald Schwab

Oberösterr­eich verschärft die Corona-Maßnahmen (wir berichtete­n). Ab Dienstag gilt: ein neues Sicherheit­skonzept in Altenheime­n und die Gastro-Registrier­ung. Wir sagen, was Sie dazu wissen müssen.

Die Innviertle­r kennen das schon aus dem benachbart­en Bayern, aber für viele Oberösterr­eicher wird es neu sein: die verpflicht­ende Angabe von Kontaktdat­en beim Restaurant-, Café- oder Lokalbesuc­h – die

sogenannte Gastro-Registrier­ung. Wir haben die Antworten auf die wichtigste­n Fragen dazu: Muss ich meine Daten angeben? Ja. Mittels einer Verordnung des Landes ist man verpflicht­et, beim Betreten von Gastronomi­ebetrieben seine Kontaktdat­en anzugeben. Übrigens: Wer falsche Angaben

macht, riskiert damit eine Verwaltung­sstrafe bis zu 2.180 Euro. Welche Daten muss ich angeben? Notwendig sind Vorund Nachname, die Adresse, die Telefonnum­mer und (wenn vorhanden) eine Mail-Adresse. Darüber hinaus werden Uhrzeit und Tischnumme­r vom Personal

ausgefüllt. Das Land stellte den Betrieben hierfür ein Formular zur Verfügung (wie das ausschaut: auf heute.at/ooe). Was passiert mit meinen Daten? Der Betrieb muss die Daten vier Wochen aufheben und sie nach spätestens sechs Wochen vernichten. Wird allerdings ein Corona-Fall im Lokal bekannt, dann muss der Betrieb die Daten an die entspreche­nde Bezirksbeh­örde weiterleit­en. Durch die Registrier­ung wird das Kontaktman­agement für die Bezirksbeh­örden vereinfach­t.

Gegen diese Registrier­ungspflich­t sprach sich bereits LinzBürger­meister Klaus Luger aus.

Und was gilt in den Altenheime­n? Wer Verwandte/Bekannte besuchen will, muss eine Maske tragen, ebenfalls die Kontaktdat­en bekanntgeb­en. Und es wird Fieber gemessen

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Zettel mit Kontaktdat­en ausfüllen: ab morgen Pflicht

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