Heute - Oberösterreich Ausgabe
Ab morgen gilt Registrierung: Das müssen Sie dazu wissen
Oberösterreich verschärft die Corona-Maßnahmen (wir berichteten). Ab Dienstag gilt: ein neues Sicherheitskonzept in Altenheimen und die Gastro-Registrierung. Wir sagen, was Sie dazu wissen müssen.
Die Innviertler kennen das schon aus dem benachbarten Bayern, aber für viele Oberösterreicher wird es neu sein: die verpflichtende Angabe von Kontaktdaten beim Restaurant-, Café- oder Lokalbesuch – die
sogenannte Gastro-Registrierung. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu: Muss ich meine Daten angeben? Ja. Mittels einer Verordnung des Landes ist man verpflichtet, beim Betreten von Gastronomiebetrieben seine Kontaktdaten anzugeben. Übrigens: Wer falsche Angaben
macht, riskiert damit eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 Euro. Welche Daten muss ich angeben? Notwendig sind Vorund Nachname, die Adresse, die Telefonnummer und (wenn vorhanden) eine Mail-Adresse. Darüber hinaus werden Uhrzeit und Tischnummer vom Personal
ausgefüllt. Das Land stellte den Betrieben hierfür ein Formular zur Verfügung (wie das ausschaut: auf heute.at/ooe). Was passiert mit meinen Daten? Der Betrieb muss die Daten vier Wochen aufheben und sie nach spätestens sechs Wochen vernichten. Wird allerdings ein Corona-Fall im Lokal bekannt, dann muss der Betrieb die Daten an die entsprechende Bezirksbehörde weiterleiten. Durch die Registrierung wird das Kontaktmanagement für die Bezirksbehörden vereinfacht.
Gegen diese Registrierungspflicht sprach sich bereits LinzBürgermeister Klaus Luger aus.
Und was gilt in den Altenheimen? Wer Verwandte/Bekannte besuchen will, muss eine Maske tragen, ebenfalls die Kontaktdaten bekanntgeben. Und es wird Fieber gemessen