Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Dank dieses neuen Services bekommen Sie Ihre Steuergutschrift automatisch zurück, wenn Sie bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 eingereicht haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: wenn aus der Aktenlage erkennbar ist, dass Sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen; wenn die Veranlagung zu einer Gutschrift führt und aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass Sie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc. geltend machen werden. Bekommen Sie Anfang Juli einen Brief der Finanzverwaltung, sind das gute Nachrichten: Darin werden Sie über die Höhe Ihrer Steuergutschrift informiert, die Ihnen in Folge automatisch überwiesen wird. Indem Sie eine „normale“Arbeitnehmerveranlagung von sich aus durchführen, können Sie Ihren Antrag nachträglich bearbeiten (FinanzOnline oder Papier; fünf Jahre Frist).