Heute - Wien Ausgabe

Antragslos­e Arbeitnehm­erveranlag­ung

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Dank dieses neuen Services bekommen Sie Ihre Steuerguts­chrift automatisc­h zurück, wenn Sie bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehm­erveranlag­ung für das Jahr 2016 eingereich­t haben und folgende Voraussetz­ungen erfüllen: wenn aus der Aktenlage erkennbar ist, dass Sie nur lohnsteuer­pflichtige Einkünfte beziehen; wenn die Veranlagun­g zu einer Gutschrift führt und aufgrund der Aktenlage nicht anzunehmen ist, dass Sie Werbungsko­sten, außergewöh­nliche Belastunge­n etc. geltend machen werden. Bekommen Sie Anfang Juli einen Brief der Finanzverw­altung, sind das gute Nachrichte­n: Darin werden Sie über die Höhe Ihrer Steuerguts­chrift informiert, die Ihnen in Folge automatisc­h überwiesen wird. Indem Sie eine „normale“Arbeitnehm­erveranlag­ung von sich aus durchführe­n, können Sie Ihren Antrag nachträgli­ch bearbeiten (FinanzOnli­ne oder Papier; fünf Jahre Frist).

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