Heimopfer: „Will mich nicht noch einmal foltern lassen!”
B ereits als Baby kam Johann K. ins Heim – und verbrachte dort Jahre voller Gewalt. Entschädigung hat der Wiener nie erhalten. Der Grund: Er weigert sich, ein Gespräch mit einem Psychologen zu führen. Im Winter bis 3 Uhr Früh mit bloßen Füßen am kalten Gang stehen oder mit der eigenen Zahnbürste das Klo putzen: „Auch die sogenannte DoppelWatsche im Erzieher-Raum war bei uns eine gängige Methode”, erzählt Johann K. Weil ihn seine Mutter als Baby weggegeben hatte, verbrachte der heute 70-Jährige viele Jahre in Heimen, unter anderem auf der Hohen Warte in Döbling. Ein Parade-Fall für eine Opfer-Entschädigung? „Ich habe bis heute keinen Cent erhalten”, meint der Automechaniker. Der Grund: Für den Anspruch auf Entschädigung müsste sich der Wiener einem „Clearing- Gespräch” mit einem Psychologen unterziehen. „Ich lasse mich nicht noch einmal psychologisch foltern”, erklärt Johann K. Das Gespräch, in dem das Opfer von den Gewalt-Taten berichten soll, ist auch Bedingung für das seit 1. Juli in Kraft getretene Heimopfer-Rentengesetz (monatliche Pension in Höhe von 300 €). „Nur der Beweis, dass das Opfer im Heim war, reicht nicht aus. Der Antragsteller muss auch glaubhaft machen, welche Gewalt ihm angetan wurde”, erklärt Johanna Wimberger aus dem Rentenkommissions-Büro der Volksanwaltschaft. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden laut Wimberger 70 Anträge auf Heimopfer-Rente gestellt – bisher ohne Probleme