Praktika und (Ferial-)Jobs
Viele Schüler und Studierende gehen in ihrer Freizeit einem (Ferial-)Job oder Praktikum nach. Das Gehalt ist in der Regel bereits versteuert. Am Lohnzettel finden Sie die Ihnen abgezogene Lohnsteuer. Wenn das Gesamteinkommen im Jahr unter 11.000 Euro liegt, bekommen Sie die Steuer im Rahmen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück. Die Gutschrift für einen Job im Jahr 2017 erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2018, für den Job 2018 in der zweiten Jahreshälfte 2019 usw. Das alles erfolgt nun automatisch und ohne, dass man selbst dafür aktiv werden muss. Nur wenn sich persönliche Daten oder Kontonummer ändern, sollte man dem Finanzamt Bescheid geben.