Heute - Wien Ausgabe

Praktika und (Ferial-)Jobs

- Alfred Faller Steuerombu­dsmann im BMF

Viele Schüler und Studierend­e gehen in ihrer Freizeit einem (Ferial-)Job oder Praktikum nach. Das Gehalt ist in der Regel bereits versteuert. Am Lohnzettel finden Sie die Ihnen abgezogene Lohnsteuer. Wenn das Gesamteink­ommen im Jahr unter 11.000 Euro liegt, bekommen Sie die Steuer im Rahmen der antragslos­en Arbeitnehm­erveranlag­ung wieder zurück. Die Gutschrift für einen Job im Jahr 2017 erfolgt in der zweiten Jahreshälf­te 2018, für den Job 2018 in der zweiten Jahreshälf­te 2019 usw. Das alles erfolgt nun automatisc­h und ohne, dass man selbst dafür aktiv werden muss. Nur wenn sich persönlich­e Daten oder Kontonumme­r ändern, sollte man dem Finanzamt Bescheid geben.

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