Rettung: Wann zahlt Kasse und wann nicht?
Nach der Verrechnung von 689 Euro an eine Patientin zeigt „Heute“, wann die Krankenkasse Einsätze übernimmt. Und vor allem, wann sie eine Ausfahrt nicht zahlt. Große Aufregung um den „Heute“- Beitrag über eine unter schweren Krämpfen leidende Frau (31), die den Einsatz der Wiener Berufsrettung selbst bezahlen muss. Die Kosten von 689 Euro – übrigens ein Pauschalbetrag für jeden Einsatz – haben zu unzähligen Anfragen im „ Heute“- Leserforum geführt. Tenor: „Muss ich zahlen, wenn ich die Rettung rufe, nach der Behandlung aber nicht in ein Spital mitfahre?“Prinzipiell gilt: Lehnt ein Patient nach der häuslichen Behandlung den Transport in ein Spital zur genauen medizinischen Indikation ab, gilt der Einsatz laut WGKK als „nicht medizinischer Transport“und wird daher von der Rettung nicht erstattet. Die wiederum hält sich dann am betreffenden Patienten finanziell schadlos. Im Fall der „Heute“- Patientin wird die Ablehnung auch damit begründet, dass die Frau nicht nur die Fahrt ins Spital verweigert hat („Es geht mir schon besser!“), sondern auch am nächsten Tag keine Spitalsambulanz aufgesucht hat. Hinweis der Krankenkasse: „In manchen Fällen ist es möglich, dass die Wiener Berufsrettung auf Anfrage die Kosten für den Einsatz reduziert.“Allerdings komme die Verweigerung der Kostenübernahme lediglich in „drei bis vier Prozent“der Einsätze vor. Patientenanwältin Sigrid Pilz zum Fall: „Ich sehe gute Chancen, dass es eine Lösung in der Kostenfrage gibt.“