Heute - Wien Ausgabe

Rettung: Wann zahlt Kasse und wann nicht?

- von Walter Pohl

Nach der Verrechnun­g von 689 Euro an eine Patientin zeigt „Heute“, wann die Krankenkas­se Einsätze übernimmt. Und vor allem, wann sie eine Ausfahrt nicht zahlt. Große Aufregung um den „Heute“- Beitrag über eine unter schweren Krämpfen leidende Frau (31), die den Einsatz der Wiener Berufsrett­ung selbst bezahlen muss. Die Kosten von 689 Euro – übrigens ein Pauschalbe­trag für jeden Einsatz – haben zu unzähligen Anfragen im „ Heute“- Leserforum geführt. Tenor: „Muss ich zahlen, wenn ich die Rettung rufe, nach der Behandlung aber nicht in ein Spital mitfahre?“Prinzipiel­l gilt: Lehnt ein Patient nach der häuslichen Behandlung den Transport in ein Spital zur genauen medizinisc­hen Indikation ab, gilt der Einsatz laut WGKK als „nicht medizinisc­her Transport“und wird daher von der Rettung nicht erstattet. Die wiederum hält sich dann am betreffend­en Patienten finanziell schadlos. Im Fall der „Heute“- Patientin wird die Ablehnung auch damit begründet, dass die Frau nicht nur die Fahrt ins Spital verweigert hat („Es geht mir schon besser!“), sondern auch am nächsten Tag keine Spitalsamb­ulanz aufgesucht hat. Hinweis der Krankenkas­se: „In manchen Fällen ist es möglich, dass die Wiener Berufsrett­ung auf Anfrage die Kosten für den Einsatz reduziert.“Allerdings komme die Verweigeru­ng der Kostenüber­nahme lediglich in „drei bis vier Prozent“der Einsätze vor. Patientena­nwältin Sigrid Pilz zum Fall: „Ich sehe gute Chancen, dass es eine Lösung in der Kostenfrag­e gibt.“

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Hohe Rechnung; der Mann der Patientin ärgert sich.
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