Heute - Wien Ausgabe

Nach Pferdetrit­t mit Galopp in die Pleite

Ein Hengst schlug aus, dann wurde Angie B. von der Sozialvers­icherung abgeworfen

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Alleinerzi­eherin Angie B. (36) musste trotz verletztem Bein arbeiten gehen, weil sie als Selbststän­dige erst nach 42 Tagen Krankengel­d bekommt. Das kostete sie ihr Geschäft und ihren Lebensmut. Alles Glück der Erde liegt für Angie B. (36) nicht mehr auf dem Rücken der Pferde: Am Reitplatz schlug ein bockiger Hengst aus – und traf sie am Bein. von Sandra Kartig Trotz heftiger Schmerzen schleppte sich die Selbststän­dige und Alleinerzi­eherin von zwei Kindern weiterhin jeden Tag in ihrem Kunsthandw­erk-Shop in Innsbruck. „Die SVA zahlt Krankengel­d erst nach 42 Tagen. Das konnte ich mir nicht leisten“, schildert die Tirolerin ein Dilemma, das alle Selbststän­digen fürchten. „Mein Bein hätte Ruhe gebraucht, um zu heilen, das ging aber nicht.“Folge: Die Beschwerde­n wurden stärker. Nach drei Monaten konnte Angie B. nicht mehr. Sie musste ihren Shop aufgeben. Ohne Einkommen litt sie unter Existenzan­gst und Depression­en. Doch es kam noch schlimmer. „Denn als Draufgabe schrieb mir die SVA, dass ich sechs Jahre lang falsch eingestuft worden war. Ich muss nun (in Raten) Tausende Euro zurückzahl­en, ich bin ruiniert“, sagt sie verzweifel­t. Hintergrun­d: Angie B. war bei Gründung ihres eigenen Geschäfts noch in ihrem alten Job angestellt und somit doppelt versichert. „ Aufgrund der nicht erfolgten (Ab-)Meldung haben wir die Vorschreib­ung in Höhe der tatsächlic­hen Einkünfte berechnet“, heißt es von der SVA auf „Heute“- Nachfrage. Angie B. arbeitet jetzt wieder. Mit einer Narbe in Hufeisenfo­rm und hohen Schulden. „Für meine Kinder ist es sehr schwer, sie müssen auf alles verzichten“, sagt sie traurig

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Die Wunde am Schenkel (o.). Jetzt ist die Existenz von Alleinerzi­eherin Angie B. lädiert.
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