Nach Pferdetritt mit Galopp in die Pleite
Ein Hengst schlug aus, dann wurde Angie B. von der Sozialversicherung abgeworfen
Alleinerzieherin Angie B. (36) musste trotz verletztem Bein arbeiten gehen, weil sie als Selbstständige erst nach 42 Tagen Krankengeld bekommt. Das kostete sie ihr Geschäft und ihren Lebensmut. Alles Glück der Erde liegt für Angie B. (36) nicht mehr auf dem Rücken der Pferde: Am Reitplatz schlug ein bockiger Hengst aus – und traf sie am Bein. von Sandra Kartig Trotz heftiger Schmerzen schleppte sich die Selbstständige und Alleinerzieherin von zwei Kindern weiterhin jeden Tag in ihrem Kunsthandwerk-Shop in Innsbruck. „Die SVA zahlt Krankengeld erst nach 42 Tagen. Das konnte ich mir nicht leisten“, schildert die Tirolerin ein Dilemma, das alle Selbstständigen fürchten. „Mein Bein hätte Ruhe gebraucht, um zu heilen, das ging aber nicht.“Folge: Die Beschwerden wurden stärker. Nach drei Monaten konnte Angie B. nicht mehr. Sie musste ihren Shop aufgeben. Ohne Einkommen litt sie unter Existenzangst und Depressionen. Doch es kam noch schlimmer. „Denn als Draufgabe schrieb mir die SVA, dass ich sechs Jahre lang falsch eingestuft worden war. Ich muss nun (in Raten) Tausende Euro zurückzahlen, ich bin ruiniert“, sagt sie verzweifelt. Hintergrund: Angie B. war bei Gründung ihres eigenen Geschäfts noch in ihrem alten Job angestellt und somit doppelt versichert. „ Aufgrund der nicht erfolgten (Ab-)Meldung haben wir die Vorschreibung in Höhe der tatsächlichen Einkünfte berechnet“, heißt es von der SVA auf „Heute“- Nachfrage. Angie B. arbeitet jetzt wieder. Mit einer Narbe in Hufeisenform und hohen Schulden. „Für meine Kinder ist es sehr schwer, sie müssen auf alles verzichten“, sagt sie traurig