Volksbegehren zum Nichtraucherschutz
Wiener Ärztekammer beschließt
Das Präsidium der Wiener Ärztekammer hat einstimmig Schritte zur Einleitung eines österreichweiten Volksbegehrens für die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtrauchergesetzes, das auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beinhaltet, beschlossen.
Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres: „Aus Ärztekammersicht ist es eine Schande, dass es eines solchen Kraftakts überhaupt bedarf. Schon derzeit gehört Österreich hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas. Die Ärztekammer hat sich daher zu dieser wohl nicht alltäglichen Maßnahme entschlossen, um doch noch der Vernunft in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen.“
Österreich sollte sich, so wie andere vergleichbare Länder auch, für rauchfreie Lokale aussprechen. Der Schritt zurück ist kontraproduktiv und schadet der Gesundheit der Österreicher. Österreich ist das Land mit den meisten Raucherinnen in Europa. Auch bei Männern belegen wir einen Top-Platz. Die derzeit geplante Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und von rauchfreien
Lokalen in der Gastronomie hat daher massive gesundheitliche Auswirkungen auf große Bereiche der Bevölkerung. Der Präsident der Krebshilfe, Paul Sevelda: „Weder wollen wir mit dem Volksbegehren Raucher diskriminieren, noch wollen wir Gastronomen schädigen. Es geht ausschließlich um die Gesundheit der Menschen. Wir sind nicht gegen Raucher oder deren freie Entscheidungswahl zu rauchen, sondern dafür, dass Menschen, die nicht rauchen, Gastronomiestätten ohne gesundheitliche Bedenken besuchen bzw. dort arbeiten können.“Und Szekeres: „Unsere gemeinsame Initiative ist ein Volksbegehren für den Nichtraucherschutz. Wir akzeptieren die Freiheiten von Rauchern wie jeder andere auch. Wir wollen lediglich, dass eine Grenze dort gesetzt wird, wo es für Nichtraucher aus medizinischer Sicht massive gesundheitliche Bedenken gibt.“
„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt“, sagte bereits der Philosoph Immanuel Kant. Szekeres: „Wer in öffentlichen Lokalen raucht, gefährdet auch die Gesundheit der anderen. Denn ein Drittel aller Krebserkrankungen ist auf das Rauchen zurückzuführen.“
Generelle Nichtraucherschutzbestimmungen in anderen EULändern haben gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen reduziert werden konnten.
Die Österreichische Krebshilfe hat mit ihrer Petition „DON’T SMOKE – Das Nichtrauchergesetz muss bleiben“bereits 448.000 Stimmen gesammelt. Die Petition der Krebshilfe läuft bis 10. Februar 2018, danach folgt der Startschuss für das gemeinsame Volksbegehren von Ärztekammer und Krebshilfe. Damit soll ein entsprechend starkes Zeichen gesetzt werden, damit der Nationalrat und die Regierung sich mit diesem wichtigen Anliegen auseinandersetzen.
Das Volksbegehren muss ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Sevelda: „Wir hoffen, dass diese Initiative und Bemühungen von der österreichischen Bevölkerung breitflächig unterstützt und getragen werden, um den gewünschten Effekt zu erzielen, nämlich, dass das Tabakgesetz in der 2015 neu beschlossenen Form beibehalten wird.“Szekeres erwartet sich, dass die Regierung die direktdemokratische Aussagekraft des Volksbegehrens ernst nimmt und gemäß ihrer eigens vorgegebenen Prinzipien, nämlich Forcierung der direkten Demokratie, den Volkswillen umsetzt.
„Don’t smoke“-Petition hat bereits 448.000 Stimmen gesammelt!