Arzt klagt Patient auf 1,2 Millionen €
■ Niederösterreicher (24) hatte sich über „Sex-Operation“beklagt –
Weil er sich zu Unrecht eines Kunstfehlers beschuldigt glaubt, klagt ein Wiener Urologe nun sein „Opfer“auf eine Schadenssumme von 1,2 Millionen Euro. Es geht um eine erektile Dysfunktion.
Eine Geschichte ist immer erst dann zu Ende gedacht, wenn sie ihre schlimmstmögliche Wendung genommen hat.
Und das geht in diesem Fall so: Ein 24-jähriger Niederösterreicher hatte sich in der Praxis eines Wiener Urologen wegen einer erektilen Dysfunktion operieren lassen. Als sich der gewünschte Effekt nicht einstellte, zeigte er den Mediziner zunächst an. Zitat: „Ein venöses Leck“
hätte das Mögliche unmöglich gemacht, die Erektionsfähigkeit war weiter dahin.
Der renommierte Arzt hingegen beruft sich darauf, dass sein Patient wichtige Anordnungen für die Zeit nach dem Eingriff nicht eingehalten hätte. Etwa die Einnahme bestimmter Medikamente und den Verzicht auf sexuelle Erregung in den postoperativen Tagen.
Schließlich klagte der junge Mann über Anwalt Alfred Boran den Operateur auf 100.000 Euro wegen „einer dauerhaften erektilen Dysfunktion“.
Weil aber der Kläger via Medien (ORF) und Internet über seinen Fall berichtete, erwirkte der Urologe zunächst eine „einstweilige Verfügung“.
Zudem sei er, so Anwalt Johannes Schmidt, aufgrund der Vorwürfe im Wiener Rudolfinerhaus und in einem Ordensspital als Operateur gesperrt, verliere dadurch einen Gutteil seines Einkommens. Anwalt Schmidt: „Wir können alle Vorwürfe widerlegen und halten uns daher am Kläger mit 1,2 Millionen Euro schadlos.“