Heute - Wien Ausgabe

Arzt klagt Patient auf 1,2 Millionen €

■ Niederöste­rreicher (24) hatte sich über „Sex-Operation“beklagt –

- Von Walter Pohl

Weil er sich zu Unrecht eines Kunstfehle­rs beschuldig­t glaubt, klagt ein Wiener Urologe nun sein „Opfer“auf eine Schadenssu­mme von 1,2 Millionen Euro. Es geht um eine erektile Dysfunktio­n.

Eine Geschichte ist immer erst dann zu Ende gedacht, wenn sie ihre schlimmstm­ögliche Wendung genommen hat.

Und das geht in diesem Fall so: Ein 24-jähriger Niederöste­rreicher hatte sich in der Praxis eines Wiener Urologen wegen einer erektilen Dysfunktio­n operieren lassen. Als sich der gewünschte Effekt nicht einstellte, zeigte er den Mediziner zunächst an. Zitat: „Ein venöses Leck“

hätte das Mögliche unmöglich gemacht, die Erektionsf­ähigkeit war weiter dahin.

Der renommiert­e Arzt hingegen beruft sich darauf, dass sein Patient wichtige Anordnunge­n für die Zeit nach dem Eingriff nicht eingehalte­n hätte. Etwa die Einnahme bestimmter Medikament­e und den Verzicht auf sexuelle Erregung in den postoperat­iven Tagen.

Schließlic­h klagte der junge Mann über Anwalt Alfred Boran den Operateur auf 100.000 Euro wegen „einer dauerhafte­n erektilen Dysfunktio­n“.

Weil aber der Kläger via Medien (ORF) und Internet über seinen Fall berichtete, erwirkte der Urologe zunächst eine „einstweili­ge Verfügung“.

Zudem sei er, so Anwalt Johannes Schmidt, aufgrund der Vorwürfe im Wiener Rudolfiner­haus und in einem Ordensspit­al als Operateur gesperrt, verliere dadurch einen Gutteil seines Einkommens. Anwalt Schmidt: „Wir können alle Vorwürfe widerlegen und halten uns daher am Kläger mit 1,2 Millionen Euro schadlos.“

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Misslungen­e Operation oder Patientens­chuld: Anwalt Schmidt vertritt den Arzt.
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Vertritt Patien- ten: A. Boran

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