Schule schwänzen: Strafen ab dem vierten Tag
Bildungsminister Heinz Faßmann (VP) setzt auf härtere Strafen für Schulschwänzer. Wie „Heute“schon im Jänner berichtete, wird nun schneller Bußgeld fällig. Strafen drohen bereits ab dem vierten Fehltag.
Der Bildungsminister konkretisierte nun seine Pläne für einen neuen Sanktionenkatalog fürs Schuleschwänzen. Das neue Modell „erinnert an das Fußball-System mit Gelben und Roten Karten“, erklärte Faßmann. Das heißt: zuerst Verwarnung, dann Strafe.
Schon heute wird die Gesetzesvorlage in die Begutachtung gehen. Gelten sollen die neuen Regeln ab dem nächsten Schuljahr.
Das sind die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:
n Verwarnungen gibt es bereits bei Schulpflichtverletzungen von bis zu drei Tagen.
n Fehlen Schüler länger, gilt das als Verwaltungsübertretung. Dafür gibt es Strafen.
n Die Mindeststrafe für Eltern, deren Kinder länger als drei Tage schwänzen, liegt künftig bei 110 Euro. Die Bezirksverwaltungsbehörde (in Städten ist das das Magistrat) kann bis zu 440 Euro Strafe von den Eltern kassieren.
Bisher wurde ein Verfahren erst eingeleitet, wenn ein Schüler „fünf Tage, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinanderfolgende Tage“unentschuldigt fernblieb. Danach gab es verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schüler, Direktoren und Schulpsychologen wurden beigezogen.
Neos-Chef Strolz kritisiert: „Anstatt einfach die Strafen zu verschärfen und zu hoffen, dass sie abschreckend wirken, sollte mehr in Sozialarbeiter und Beratungslehrkräfte investiert werden. Hier hinkt Österreich nach.“