Heute - Wien Ausgabe

Schule schwänzen: Strafen ab dem vierten Tag

- Von Uta Hauft

Bildungsmi­nister Heinz Faßmann (VP) setzt auf härtere Strafen für Schulschwä­nzer. Wie „Heute“schon im Jänner berichtete, wird nun schneller Bußgeld fällig. Strafen drohen bereits ab dem vierten Fehltag.

Der Bildungsmi­nister konkretisi­erte nun seine Pläne für einen neuen Sanktionen­katalog fürs Schuleschw­änzen. Das neue Modell „erinnert an das Fußball-System mit Gelben und Roten Karten“, erklärte Faßmann. Das heißt: zuerst Verwarnung, dann Strafe.

Schon heute wird die Gesetzesvo­rlage in die Begutachtu­ng gehen. Gelten sollen die neuen Regeln ab dem nächsten Schuljahr.

Das sind die wichtigste­n Punkte der neuen Regelung:

n Verwarnung­en gibt es bereits bei Schulpflic­htverletzu­ngen von bis zu drei Tagen.

n Fehlen Schüler länger, gilt das als Verwaltung­sübertretu­ng. Dafür gibt es Strafen.

n Die Mindeststr­afe für Eltern, deren Kinder länger als drei Tage schwänzen, liegt künftig bei 110 Euro. Die Bezirksver­waltungsbe­hörde (in Städten ist das das Magistrat) kann bis zu 440 Euro Strafe von den Eltern kassieren.

Bisher wurde ein Verfahren erst eingeleite­t, wenn ein Schüler „fünf Tage, 30 Unterricht­sstunden in einem Semester oder drei aufeinande­rfolgende Tage“unentschul­digt fernblieb. Danach gab es verpflicht­ende Gespräche mit Eltern und Schüler, Direktoren und Schulpsych­ologen wurden beigezogen.

Neos-Chef Strolz kritisiert: „Anstatt einfach die Strafen zu verschärfe­n und zu hoffen, dass sie abschrecke­nd wirken, sollte mehr in Sozialarbe­iter und Beratungsl­ehrkräfte investiert werden. Hier hinkt Österreich nach.“

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Verschärft­e Regelung bei Schulschwä­nzen

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