Heute - Wien Ausgabe

Alkotest ohne Autofahrt: Jetzt spricht Opfer

- J. Lielacher

Der Fall eines Niederöste­rreichers (69), der ein Führersche­inentzugsv­erfahren und eine Geldstrafe bekam, obwohl er kein Auto gelenkt hatte, sorgte für Debatten im Netz. Jetzt spricht der Ex-Banker.

Aktion eines eigenwilli­gen Beamten oder Freibrief für Willkür? „Meine Frau und ich wurden nach einer Feier von Bekannten heimchauff­iert. Beim Aufsperren ging der Alarm los. Ich habe den Fehlalarm sofort bei der Sicherheit­sfirma gemeldet“, erklärt Opfer Erich K. Dennoch kam der Postenkomm­andant

und meinte, nach dem Rechten schauen zu müssen.

Am Gartenzaun lehnend roch der Gesetzeshü­ter Alkohol: „Hamma was getrunken? No, da müssen wir einen Alkotest machen.“Erich K. entgegnete: „Was ich getrunken habe, geht Sie nichts an. Ich bin nicht mit dem Auto gefahren!“

Der Polizist zog ab, erstattete Anzeige, ein Führersche­inentzugsv­erfahren wurde eingeleite­t. Obwohl die Bekannten bestätigte­n, das Paar gefahren zu haben, bekam Erich K. wegen Verweigeru­ng des Alkotests 1.600 € Strafe

(Anm: Mindeststr­afe für eine Alkofahrt mit 1,6 ‰ oder mehr).

Der Kommerzial­rat reichte Beschwerde und Revision ein

(„Heute“berichtete), blitzte ab. Er musste 1.600 € Geldbuße zahlen, zudem 8.300 € Anwaltskos­ten, durfte aber dann doch gerade noch seinen Führersche­in behalten

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Der Ex-Banker verweigert­e den Alkotest.

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