Alkotest ohne Autofahrt: Jetzt spricht Opfer
Der Fall eines Niederösterreichers (69), der ein Führerscheinentzugsverfahren und eine Geldstrafe bekam, obwohl er kein Auto gelenkt hatte, sorgte für Debatten im Netz. Jetzt spricht der Ex-Banker.
Aktion eines eigenwilligen Beamten oder Freibrief für Willkür? „Meine Frau und ich wurden nach einer Feier von Bekannten heimchauffiert. Beim Aufsperren ging der Alarm los. Ich habe den Fehlalarm sofort bei der Sicherheitsfirma gemeldet“, erklärt Opfer Erich K. Dennoch kam der Postenkommandant
und meinte, nach dem Rechten schauen zu müssen.
Am Gartenzaun lehnend roch der Gesetzeshüter Alkohol: „Hamma was getrunken? No, da müssen wir einen Alkotest machen.“Erich K. entgegnete: „Was ich getrunken habe, geht Sie nichts an. Ich bin nicht mit dem Auto gefahren!“
Der Polizist zog ab, erstattete Anzeige, ein Führerscheinentzugsverfahren wurde eingeleitet. Obwohl die Bekannten bestätigten, das Paar gefahren zu haben, bekam Erich K. wegen Verweigerung des Alkotests 1.600 € Strafe
(Anm: Mindeststrafe für eine Alkofahrt mit 1,6 ‰ oder mehr).
Der Kommerzialrat reichte Beschwerde und Revision ein
(„Heute“berichtete), blitzte ab. Er musste 1.600 € Geldbuße zahlen, zudem 8.300 € Anwaltskosten, durfte aber dann doch gerade noch seinen Führerschein behalten