Gold um 700.000 € weg: Anwalt gesteht
Wenn ein Anwalt selbst dringend einen Anwalt braucht, ist Feuer am Dach: Ein Wiener Jurist soll einer rumänischen Diebesbande das Gold-Versteck einer betagten Frau verraten haben. Er ist in U-Haft!
Dieser Mann (41) könnte zum „Goldfinger“der Anwaltsszene werden: In James-Bond-Manier ließ sich der Jurist, der einen Angeklagten in der Causa Buwog vertreten hat, für eine hinterhältige Spionageaktion einspannen.
Seinen Ursprung nahm der 700.000-Euro-Krimi bei einer Opernreise nach Dresden. Dort lernte der Klassikfan eine Wienerin (77) kennen, die seine Passion für Spitzentöne teilt. Die beiden freundeten sich an, besuchten in der Folge auch in Wien Aufführungen und trafen sich
regelmäßig in der Wohnung der Frau in der Leopoldstadt. Irgendwann dürfte die Seniorin dem vertrauenswürdigen Herrn Anwalt auch an ihr Gold gelassen haben – zu Ansichtszwecken. Sie bunkerte es in einem Kasten mit eigens eingebautem Geheimfach. Bevor der Advokat im Oktober wieder einmal mit der 77-Jährigen in die Oper ging, dürfte er „gesungen“haben: Nach reichlich Alkoholkonsum soll er einem Rumänen in einer Pizzeria von seiner vermögenden Bekannten erzählt haben. Der Ganove witterte das große Geld und verlangte – nachdem ein erster Einbruch in die Wohnung des „Golden Girl“misslungen war – immer mehr Infos. Und der Anwalt lieferte – „aus reiner Angst“, wie sein Verteidiger Werner Tomanek nun sagt – dann sogar den Zweitschlüssel der Wohnung.
Beim zweiten Coup konnten der Rumäne und seine Bande dank ihres Insiderwissens sogar die Alarmanlage ausschalten, gierig 20 Kilo Gold in einen Koffer räumen und flüchten – vermutlich ins Ausland. Der Jurist, der nun seinen Anwaltsjob an den Nagel hängt, sitzt nach einer Anzeige der Pensionistin in einer Einzelzelle der Justizanstalt Josefstadt.
Der Verdächtige ist laut Tomanek gebrochen und voll geständig: „Ich habe mich auf einen RiesenBlödsinn eingelassen und bin an die falschen Freunde geraten. Ich habe erst erkannt, dass ich es mit Schwerkriminellen zu tun habe, als es schon zu spät war.“Es gilt die Unschuldsvermutung