Heute - Wien Ausgabe

Asylberech­tigte: Künftig erst nach 10 Jahren Staatsbürg­er

- (bob)

Die Regierung schickt am Mittwoch im Ministerra­t die Änderungen beim Fremdenrec­htsgesetz in Begutachtu­ng. Einer der Punkte: Die Regeln für die Verleihung der Staatsbürg­erschaft werden verschärft.

Asylberech­tigte müssen bei der Verleihung der Staatsbürg­erschaft laut Völkerrech­t bessergest­ellt sein als andere Fremde. Bisher war das gewährleis­tet, da sie nur sechs statt zehn Jahre

rechtmäßig und ununterbro­chen in Österreich sein mussten, bis sie die Staatsbürg­erschaft verliehen bekamen.

Türkis-Blau hebt diese Wartefrist auf zehn Jahre an. Völker- rechtlich sieht man kein Problem. Die Besserstel­lung gebe es dadurch, dass bei Asylberech­tigten künftig zwar ein ununterbro­chener und rechtmäßig­er Aufenthalt, nicht aber eine Niederlass­ung im Land erforderli­ch sei.

Innenminis­ter Kickl: „Wir korrigiere­n mit der Änderung einen schweren Fehler von Rot- Schwarz.“Künftig werde auch regelmäßig überprüft, ob nach wie vor Asylgründe vorliegen oder die Flüchtling­e wieder in ihre Heimat zurückkehr­en können

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Kickl: „ Asyl bedeutet Schutz auf Zeit.“

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