Asylberechtigte: Künftig erst nach 10 Jahren Staatsbürger
Die Regierung schickt am Mittwoch im Ministerrat die Änderungen beim Fremdenrechtsgesetz in Begutachtung. Einer der Punkte: Die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden verschärft.
Asylberechtigte müssen bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft laut Völkerrecht bessergestellt sein als andere Fremde. Bisher war das gewährleistet, da sie nur sechs statt zehn Jahre
rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich sein mussten, bis sie die Staatsbürgerschaft verliehen bekamen.
Türkis-Blau hebt diese Wartefrist auf zehn Jahre an. Völker- rechtlich sieht man kein Problem. Die Besserstellung gebe es dadurch, dass bei Asylberechtigten künftig zwar ein ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt, nicht aber eine Niederlassung im Land erforderlich sei.
Innenminister Kickl: „Wir korrigieren mit der Änderung einen schweren Fehler von Rot- Schwarz.“Künftig werde auch regelmäßig überprüft, ob nach wie vor Asylgründe vorliegen oder die Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren können