Heute - Wien Ausgabe

Kinder-Verbot in Wiener Wohnung

■ Staunen über (legales) Inserat ■ Was meinen Sie? Debatte auf heute.at

- Von Sebastian Höllmüller

Ein saftiger Mietpreis von 1.490 Euro monatlich räumt einem gewisse Freiheiten bei der Lebensgest­altung in der Wohnung ein, möchte man meinen. Falsch gedacht: Ganz nach dem Motto „Mein Haus, meine Regeln“bot eine Vermieteri­n im Internet eine Wohnung zu diesem Preis an – mit speziellen Konditione­n: „Die Eigentümer­in wünscht ruhige Mitbewohne­r; ohne Kinder und Hunde bitte!“Die Besitzerin wohnt im gleichen Haus und möchte nicht von Kinder- oder Hundelärm gestört werden – darf sie das? Ja: „Da hier kein Mensch aufgrund seiner Herkunft oder seines Geschlecht­s diskrimini­ert wird, ist das grundsätzl­ich zulässig“, so eine Expertin der Gleichbeha­ndlungsanw­altschaft. Da „Kinder“keine geschlecht­sspezifisc­he Bezeichnun­g ist, handelt es sich nicht um Diskrimini­erung. Verboten wäre laut Anwaltscha­ft hingegen: „Keine Mutter mit Kind oder kein Vater mit Kind.“

Übrigens: Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen steht es dem Vermieter zu, sein Veto einzulegen. Hamster sind erlaubt

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