Kinder-Verbot in Wiener Wohnung
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Ein saftiger Mietpreis von 1.490 Euro monatlich räumt einem gewisse Freiheiten bei der Lebensgestaltung in der Wohnung ein, möchte man meinen. Falsch gedacht: Ganz nach dem Motto „Mein Haus, meine Regeln“bot eine Vermieterin im Internet eine Wohnung zu diesem Preis an – mit speziellen Konditionen: „Die Eigentümerin wünscht ruhige Mitbewohner; ohne Kinder und Hunde bitte!“Die Besitzerin wohnt im gleichen Haus und möchte nicht von Kinder- oder Hundelärm gestört werden – darf sie das? Ja: „Da hier kein Mensch aufgrund seiner Herkunft oder seines Geschlechts diskriminiert wird, ist das grundsätzlich zulässig“, so eine Expertin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Da „Kinder“keine geschlechtsspezifische Bezeichnung ist, handelt es sich nicht um Diskriminierung. Verboten wäre laut Anwaltschaft hingegen: „Keine Mutter mit Kind oder kein Vater mit Kind.“
Übrigens: Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen steht es dem Vermieter zu, sein Veto einzulegen. Hamster sind erlaubt