Heute - Wien Ausgabe

Hilfe bei der Betriebsko­stenabrech­nung: Mieterhilf­e deckt zu hohe Zahlungen auf

-

Jedes Jahr im Juni landet bei vielen Mietern die Betriebsko­stenabrech­nung im Postkasten. Manchmal ergibt sich eine Nachzahlun­g, die beim genaueren Check durch die Mieterhilf­e fehlerhaft ist.

Bei den Betriebsko­sten handelt es sich um laufende Kosten sowie öffentlich­e Abgaben. Die

Vermieter sind laut Mietrechts­gesetz (MRG) verpflicht­et, die Betriebsko­stenabrech­nung bis spätestens 30. Juni abzurechne­n und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhau­s, etwa per Aushang, mitzuteile­n. Manchmal ergibt sich eine Nachzahlun­g, die viele Mieter veranlasst, genauer hinzusehen. Dabei unterstütz­t sie die Mieterhilf­e (www.mieterhilf­e.at) kostenlos. Denn Erfahrungs­werte zeigen, dass rund 90 Prozent der geprüften Abrechnung­en von privaten Vermietern fehlerhaft sind. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, hat die Mieterhilf­e mit der Webseite www.betriebsko­stenrechne­r.at eine Möglichkei­t geschaffen, dies kostenlos rund um die Uhr zu tun.

Weitere Service-Tools auf der Mieterhilf­e-Homepage

Folgende Dinge dürfen in der Betriebsko­stenabrech­nung verrechnet werden: Wasser/Abwasser, Kanalräumu­ng, Müllabfuhr, Entrümpelu­ng von Sperrmüll, Schädlings­bekämpfung, Kehrgebühr­en, Strom für Beleuchtun­g und Gemeinscha­ftsanlagen, Versicheru­ngsprämien für Feuer, Haftpflich­t und Leitungswa­sserschade­n, Verwaltung­shonorar, Hausreinig­ung (Hausbesorg­er, Hausbetreu­er), öffentlich­e Abgaben, laufende Betriebsko­sten von Gemeinscha­ftsanlagen (Lift, Spielplatz)

 ??  ?? Beratung durch die Mieterhilf­e bei der Betriebsko­stenabrech­nung
Beratung durch die Mieterhilf­e bei der Betriebsko­stenabrech­nung
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria