Hilfe bei der Betriebskostenabrechnung: Mieterhilfe deckt zu hohe Zahlungen auf
Jedes Jahr im Juni landet bei vielen Mietern die Betriebskostenabrechnung im Postkasten. Manchmal ergibt sich eine Nachzahlung, die beim genaueren Check durch die Mieterhilfe fehlerhaft ist.
Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende Kosten sowie öffentliche Abgaben. Die
Vermieter sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung bis spätestens 30. Juni abzurechnen und an einer geeigneten Stelle im Stiegenhaus, etwa per Aushang, mitzuteilen. Manchmal ergibt sich eine Nachzahlung, die viele Mieter veranlasst, genauer hinzusehen. Dabei unterstützt sie die Mieterhilfe (www.mieterhilfe.at) kostenlos. Denn Erfahrungswerte zeigen, dass rund 90 Prozent der geprüften Abrechnungen von privaten Vermietern fehlerhaft sind. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, hat die Mieterhilfe mit der Webseite www.betriebskostenrechner.at eine Möglichkeit geschaffen, dies kostenlos rund um die Uhr zu tun.
Weitere Service-Tools auf der Mieterhilfe-Homepage
Folgende Dinge dürfen in der Betriebskostenabrechnung verrechnet werden: Wasser/Abwasser, Kanalräumung, Müllabfuhr, Entrümpelung von Sperrmüll, Schädlingsbekämpfung, Kehrgebühren, Strom für Beleuchtung und Gemeinschaftsanlagen, Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden, Verwaltungshonorar, Hausreinigung (Hausbesorger, Hausbetreuer), öffentliche Abgaben, laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Spielplatz)