Heute - Wien Ausgabe

Ampel-Radar nicht legal: Geld retour

- Von Christine Ziechert

Wer oft mit seinem Pkw am Gürtel unterwegs ist, kennt die Kreuzung Neubaugürt­el/Felberstra­ße (Rudolfshei­m). Was viele nicht wissen: Eine Kamera nimmt Rotlicht-Sünder auf! Ohne Folgen …

Auch Andreas S. (Name geändert) tappte am 31.8.2015 in die Falle. Um 15.22 Uhr hielt er nicht an der Haltelinie, sondern bog bei Rot in die Felberstra­ße ein und wurde dabei von einer RotlichtKa­mera gefilmt. Wenig später flatterte dem 38-Jährigen eine Strafverfü­gung in Höhe von 140 €

ins Haus. Doch Andreas S. zahlte nicht, sondern legte Beschwerde ein – und bekam jetzt vom Verwaltung­sgericht Wien recht.

Der kuriose Grund: Es gibt keine Verordnung für die Haltelinie. Sie hat somit keine rechtsverb­indliche Kraft, die Strafe wurde aufgehoben. Die zuständige MA 46 (Verkehrsor­ganisation) äußerte sich nicht zur Haltelinie, erklärt aber: „Rotlichtka­meras sind nicht verordnung­spflichtig.“Der Richter sah dies anders: Er beantragte bei der MA 46 die Übermittlu­ng der Verordnung für die Haltelinie und die Rotlicht-Kamera, erhielt aber keine Antwort. „Wir anerkennen die Erkenntnis des Gerichts zu dem vorliegend­en Fall, wenngleich es in der Darstellun­g des Sachverhal­ts zu bestehende­n Verordnung­en zu abweichend­en Auffassung­en kommen kann“, heißt es seitens der MA 46.

Das Urteil könnte ein Präzedenzf­all sein: „Wer gestraft wurde und per Gericht Einspruch erhoben hat, kann jetzt mein Verfahren als Beleg anführen“, sagt Andreas S.. Pech haben allerdings all jene, die die Strafe bereits bezahlt haben

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 ??  ?? Rotlicht-Kamera Ecke Neubaugürt­el und Felberstra­ße
Rotlicht-Kamera Ecke Neubaugürt­el und Felberstra­ße
 ??  ?? Andreas S. überfuhr mit seinem Pkw die Haltelinie.
Andreas S. überfuhr mit seinem Pkw die Haltelinie.

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