Ampel-Radar nicht legal: Geld retour
Wer oft mit seinem Pkw am Gürtel unterwegs ist, kennt die Kreuzung Neubaugürtel/Felberstraße (Rudolfsheim). Was viele nicht wissen: Eine Kamera nimmt Rotlicht-Sünder auf! Ohne Folgen …
Auch Andreas S. (Name geändert) tappte am 31.8.2015 in die Falle. Um 15.22 Uhr hielt er nicht an der Haltelinie, sondern bog bei Rot in die Felberstraße ein und wurde dabei von einer RotlichtKamera gefilmt. Wenig später flatterte dem 38-Jährigen eine Strafverfügung in Höhe von 140 €
ins Haus. Doch Andreas S. zahlte nicht, sondern legte Beschwerde ein – und bekam jetzt vom Verwaltungsgericht Wien recht.
Der kuriose Grund: Es gibt keine Verordnung für die Haltelinie. Sie hat somit keine rechtsverbindliche Kraft, die Strafe wurde aufgehoben. Die zuständige MA 46 (Verkehrsorganisation) äußerte sich nicht zur Haltelinie, erklärt aber: „Rotlichtkameras sind nicht verordnungspflichtig.“Der Richter sah dies anders: Er beantragte bei der MA 46 die Übermittlung der Verordnung für die Haltelinie und die Rotlicht-Kamera, erhielt aber keine Antwort. „Wir anerkennen die Erkenntnis des Gerichts zu dem vorliegenden Fall, wenngleich es in der Darstellung des Sachverhalts zu bestehenden Verordnungen zu abweichenden Auffassungen kommen kann“, heißt es seitens der MA 46.
Das Urteil könnte ein Präzedenzfall sein: „Wer gestraft wurde und per Gericht Einspruch erhoben hat, kann jetzt mein Verfahren als Beleg anführen“, sagt Andreas S.. Pech haben allerdings all jene, die die Strafe bereits bezahlt haben