Jurist erklärt: „Stinkefinger auf Facebook wiegt wie live“
Solide 50 Euro fordert die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (NÖ) von Christoph H. (26) aus Hainburg, weil er einen Polizisten in einer Facebook-Gruppe mit einem Mittelfinger-Emoji beleidigte
(„Heute“berichtete). Nicht ganz klar war zunächst, ob dabei überhaupt ein strafbares Delikt vorliegt.
„Heute“fragte bei Jurist Gottfried Forsthuber aus Baden nach. Der Rechtsanwalt erklärt: „Auf Facebook kann man selbstverständlich andere Menschen beleidigen. Das heißt, das Mittelfinger-Emoji wiegt genauso viel wie ein ‚Live-Mittelfinger‘. Vor allem, wenn das, wie in dieser Facebook-Gruppe, auch noch viele Menschen mitbekommen.“