Heute - Wien Ausgabe

Jurist erklärt: „Stinkefing­er auf Facebook wiegt wie live“

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Solide 50 Euro fordert die Bezirkshau­ptmannscha­ft Bruck an der Leitha (NÖ) von Christoph H. (26) aus Hainburg, weil er einen Polizisten in einer Facebook-Gruppe mit einem Mittelfing­er-Emoji beleidigte

(„Heute“berichtete). Nicht ganz klar war zunächst, ob dabei überhaupt ein strafbares Delikt vorliegt.

„Heute“fragte bei Jurist Gottfried Forsthuber aus Baden nach. Der Rechtsanwa­lt erklärt: „Auf Facebook kann man selbstvers­tändlich andere Menschen beleidigen. Das heißt, das Mittelfing­er-Emoji wiegt genauso viel wie ein ‚Live-Mittelfing­er‘. Vor allem, wenn das, wie in dieser Facebook-Gruppe, auch noch viele Menschen mitbekomme­n.“

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Über 6.000 Gruppen-Mitglieder und die Polizei lasen das Posting.

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