Grillen am Balkon – worauf man achten muss
Ob städtische Grillfans auf Terrassen und Balkonen ihren Grillspaß haben dürfen, hängt in erster Linie von der Regelung in der Hausordnung ab. Die Mieterhilfe der Stadt Wien berät kostenlos.
Sommerzeit ist Grillzeit! Der Haken: Das Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist auch
häufiger Grund für Nachbarschaftsstreit, der manchmal sogar die Gerichte beschäftigt.
Eine gesetzliche Regelung, wo man grillen darf, existiert nicht, sondern hängt von Ortsüblichkeit und Ermessen ab. Ob Grillen auf dem Balkon eines Wohnhauses erlaubt ist, wird meistens in der Hausordnung geregelt. Sollte es keine Regelung geben und das Grillen führt zu einer wesentlichen und ortsunüblichen Beeinträchtigung der anderen MieterInnen, so haben die VermieterInnen dafür zu sorgen, dass diese Beeinträchtigung eingestellt wird.
Wichtig: Beim Grillen sollte man die Einhaltung von Feuerpolizeiund Luftreinhaltegesetzen beachten. Diese regeln den ordnungsgemäßen Umgang mit offenem Feuer. Bei der Verwendung von elektrischen Grillgeräten ist das Feuerpolizeigesetz nicht anwendbar, die Rauchentwicklung ist aber zu beachten.
Genug Abstand zur Fassade, kein Wasser zum Löschen
Die Mieterhilfe der Stadt Wien empfiehlt, die NachbarInnen rechtzeitig – also mindestens 48 Stunden vorher – zu informieren. Auch wichtig: Sicherheitsaspekte beachten. Also genügend Abstand zur Hausfassade halten, die Standsicherheit des Grillers überprüfen und Löschmittel wie Feuerlöscher und Sand (kein Wasser zum Löschen verwenden!) bereithalten