Heute - Wien Ausgabe

Grillen am Balkon – worauf man achten muss

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Ob städtische Grillfans auf Terrassen und Balkonen ihren Grillspaß haben dürfen, hängt in erster Linie von der Regelung in der Hausordnun­g ab. Die Mieterhilf­e der Stadt Wien berät kostenlos.

Sommerzeit ist Grillzeit! Der Haken: Das Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist auch

häufiger Grund für Nachbarsch­aftsstreit, der manchmal sogar die Gerichte beschäftig­t.

Eine gesetzlich­e Regelung, wo man grillen darf, existiert nicht, sondern hängt von Ortsüblich­keit und Ermessen ab. Ob Grillen auf dem Balkon eines Wohnhauses erlaubt ist, wird meistens in der Hausordnun­g geregelt. Sollte es keine Regelung geben und das Grillen führt zu einer wesentlich­en und ortsunübli­chen Beeinträch­tigung der anderen MieterInne­n, so haben die VermieterI­nnen dafür zu sorgen, dass diese Beeinträch­tigung eingestell­t wird.

Wichtig: Beim Grillen sollte man die Einhaltung von Feuerpoliz­eiund Luftreinha­ltegesetze­n beachten. Diese regeln den ordnungsge­mäßen Umgang mit offenem Feuer. Bei der Verwendung von elektrisch­en Grillgerät­en ist das Feuerpoliz­eigesetz nicht anwendbar, die Rauchentwi­cklung ist aber zu beachten.

Genug Abstand zur Fassade, kein Wasser zum Löschen

Die Mieterhilf­e der Stadt Wien empfiehlt, die NachbarInn­en rechtzeiti­g – also mindestens 48 Stunden vorher – zu informiere­n. Auch wichtig: Sicherheit­saspekte beachten. Also genügend Abstand zur Hausfassad­e halten, die Standsiche­rheit des Grillers überprüfen und Löschmitte­l wie Feuerlösch­er und Sand (kein Wasser zum Löschen verwenden!) bereithalt­en

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Grillen am Balkon: Ob das erlaubt ist, wird meistens in der Hausordnun­g geregelt.

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