Worauf gilt es beim Grillen am Balkon zu achten?
Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe Wien, beantwortet Fragen exklusiv für „Heute“
Ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon erlaubt?
Christian Bartok: „Eine klare gesetzliche Regelung, ob ich am Balkon oder im Garten grillen darf, existiert leider nicht, sondern hängt von Ortsüblichkeit und der Beeinträchtigung der Nachbarschaft ab. Meistens wird dies in der Hausordnung geregelt.“
Was sagt die Hausordnung?
Bartok: „In einem Wohnhaus soll die Hausordnung das Zusammenleben regeln und erleichtern. So kann darin auch das Grillen geregelt oder untersagt werden. Da die Hausordnung integrierender Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Vermieter bei Verstößen gegen diese auf Unterlassung klagen oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung sogar den Mietvertrag aufkündigen.“Wann darf ich grillen? Bartok: „Grundsätzlich gilt ab 22 und bis 6 Uhr Nachtruhe. Dies gilt nicht nur für Lärm, sondern auch für andere Beeinträchtigungen wie Grillgeruch. Auch wenn man nach 22 Uhr die Grillparty in die Wohnung verlegt, gilt weiterhin, dass Geräusche nicht über die Zimmerlautstärke hinausgehen dürfen.“
Muss ich meine Nachbarn informieren?
Bartok: „Wer über, unter oder neben sich Nachbarn hat, sollte diese ca. 48 Stunden vorher vom Grillen in Kenntnis setzen. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre dies jedenfalls zu empfehlen. Vielleicht lädt man die NachbarInnen auch gleich ein. So kann man sich besser kennenlernen und Konflikte vermeiden“