Heute - Wien Ausgabe

Worauf gilt es beim Grillen am Balkon zu achten?

Christian Bartok, Leiter der Mieterhilf­e Wien, beantworte­t Fragen exklusiv für „Heute“

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Ist das Grillen im Garten oder auf dem Balkon erlaubt?

Christian Bartok: „Eine klare gesetzlich­e Regelung, ob ich am Balkon oder im Garten grillen darf, existiert leider nicht, sondern hängt von Ortsüblich­keit und der Beeinträch­tigung der Nachbarsch­aft ab. Meistens wird dies in der Hausordnun­g geregelt.“

Was sagt die Hausordnun­g?

Bartok: „In einem Wohnhaus soll die Hausordnun­g das Zusammenle­ben regeln und erleichter­n. So kann darin auch das Grillen geregelt oder untersagt werden. Da die Hausordnun­g integriere­nder Bestandtei­l des Mietvertra­ges ist, kann der Vermieter bei Verstößen gegen diese auf Unterlassu­ng klagen oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnun­g sogar den Mietvertra­g aufkündige­n.“Wann darf ich grillen? Bartok: „Grundsätzl­ich gilt ab 22 und bis 6 Uhr Nachtruhe. Dies gilt nicht nur für Lärm, sondern auch für andere Beeinträch­tigungen wie Grillgeruc­h. Auch wenn man nach 22 Uhr die Grillparty in die Wohnung verlegt, gilt weiterhin, dass Geräusche nicht über die Zimmerlaut­stärke hinausgehe­n dürfen.“

Muss ich meine Nachbarn informiere­n?

Bartok: „Wer über, unter oder neben sich Nachbarn hat, sollte diese ca. 48 Stunden vorher vom Grillen in Kenntnis setzen. Im Sinne einer guten Nachbarsch­aft wäre dies jedenfalls zu empfehlen. Vielleicht lädt man die NachbarInn­en auch gleich ein. So kann man sich besser kennenlern­en und Konflikte vermeiden“

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Christian Bartok, Leiter der Mieterhilf­e

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