Heute - Wien Ausgabe

Sind Homosexuel­le nicht eher gesellig?

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Homosexuel­le haben in Europa ein Recht auf Asyl, wenn ihnen in der Heimat Verhaftung droht. Einem 18-jährigen schwulen Afghanen wurde das verwehrt. Die Begründung des Fremdenamt­es ist absurd.

Österreich ist wieder einmal in der Weltpresse. Von „Spiegel“und „Bild“über „Guardian“bis zu „The Express Tribune“in Pakistan – viele berichten. Und zwar deshalb:

„Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeute­t, dass Sie homosexuel­l sein

könnten“, schreibt ein Beamter für Fremdenwes­en und Asyl in Wiener Neustadt in den negativen Bescheid eines Afghanen. Dem „Falter“liegt der Akt vor. Darin stehe auch, „bei Ihnen ist ein Aggression­spotenzial vorhanden, das bei einem Homosexuel­len nicht zu erwarten wäre“. Außerdem habe der Afghane, der minderjähr­ig allein nach Österreich flüchtete, „nur wenige Freunde. Sind Homosexuel­le nicht eher gesellig?“Urteil: „Sie sind nicht homosexuel­l und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanista­n nichts zu befürchten.“

Homosexuel­le, denen in ihrer Heimat Haft droht, haben ein Recht auf Asyl, urteilte der Europäisch­e Gerichtsho­f mehrmals. Herauszufi­nden, ob ein Antragstel­ler schwul ist, ist für Behörden nicht einfach. Psychologi­sche Tests, um die sexuelle Orientieru­ng festzustel­len, sind verboten. Mit diesen würde zu sehr in das Privatlebe­n eingegriff­en. Das Gleiche gilt für das Zeigen von Pornofilme­n und für allzu intime Fragen.

Das Innenminis­terium erklärt, man nehme zu Einzelfäll­en nicht Stellung. Es seien aber Schulungen mit dem UN-Flüchtling­skommissar­iat zu homosexuel­len Flüchtling­en in Planung

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