Heute - Wien Ausgabe

Kickls Razzia beim BVT war illegal

Rücktritts­aufforderu­ng an Innenminis­ter Kickl nach Feststellu­ng des Oberlandes­gerichts:

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Die Razzien im Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) im Februar waren großteils rechtswidr­ig, nur eine in einer Privatwohn­ung zulässig. Das entschied nun das Oberlandes­gericht Wien (OLG). „Braucht das Gericht Akten von Behörden, hat es um Amtshilfe zu ersuchen“, heißt es in der Entscheidu­ng. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sanwaltsch­aft (WKStA), die die Razzien durchgefüh­rt hatte, will nun prüfen, wie mit den daraus gewonnenen Ermittlung­sergebniss­en umzugehen ist. Laut OLG soll erst in der Hauptverha­ndlung entschiede­n werden, ob sie verwertet werden können.

von Mathias Klein und Uta Hauft

Der organisato­risch fürs BVT zuständige Innenminis­ter Kickl (FP) verwies gestern seinerseit­s auf die Zuständigk­eit der Justiz. Konkret auf jene der WKStA: Es seien wohl dort Fehler passiert. Auch Justizmini­ster Moser (VP) kritisiert­e die WKStA. Er lässt nun die Staatsanwa­ltschaft Korneuburg die gesamten Abläufe der Causa überprüfen. Weiters wird sein Ressort eine Gesetzesän­derung prüfen. Sie soll ermögliche­n, dass künftig übergeordn­ete Stellen (letztendli­ch der Minister selbst) vorab über Vorgänge wie Razzien informiert werden.

Von der Opposition (SP, Neos, Liste Pilz) hagelt es Kritik. Sie will gemeinsam einen Misstrauen­santrag gegen Kickl einbringen. SP und Grüne fordern Kickls Rücktritt. Peter Pilz meint: „Ein Innenminis­ter, der gegen sein eigenes Amt vorgeht, ist untragbar.“

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