Kickls Razzia beim BVT war illegal
Rücktrittsaufforderung an Innenminister Kickl nach Feststellung des Oberlandesgerichts:
Die Razzien im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) im Februar waren großteils rechtswidrig, nur eine in einer Privatwohnung zulässig. Das entschied nun das Oberlandesgericht Wien (OLG). „Braucht das Gericht Akten von Behörden, hat es um Amtshilfe zu ersuchen“, heißt es in der Entscheidung. Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA), die die Razzien durchgeführt hatte, will nun prüfen, wie mit den daraus gewonnenen Ermittlungsergebnissen umzugehen ist. Laut OLG soll erst in der Hauptverhandlung entschieden werden, ob sie verwertet werden können.
von Mathias Klein und Uta Hauft
Der organisatorisch fürs BVT zuständige Innenminister Kickl (FP) verwies gestern seinerseits auf die Zuständigkeit der Justiz. Konkret auf jene der WKStA: Es seien wohl dort Fehler passiert. Auch Justizminister Moser (VP) kritisierte die WKStA. Er lässt nun die Staatsanwaltschaft Korneuburg die gesamten Abläufe der Causa überprüfen. Weiters wird sein Ressort eine Gesetzesänderung prüfen. Sie soll ermöglichen, dass künftig übergeordnete Stellen (letztendlich der Minister selbst) vorab über Vorgänge wie Razzien informiert werden.
Von der Opposition (SP, Neos, Liste Pilz) hagelt es Kritik. Sie will gemeinsam einen Misstrauensantrag gegen Kickl einbringen. SP und Grüne fordern Kickls Rücktritt. Peter Pilz meint: „Ein Innenminister, der gegen sein eigenes Amt vorgeht, ist untragbar.“