Heute - Wien Ausgabe

Baby kam zu früh: Kein Papamonat?

■ „Frühchen“-Vater kämpft verzweifel­t gegen Bürokratie

- Von Louis Kraft

Die Regelungen für den Papamonat nehmen keine Rücksicht auf Sonderfäll­e wie Frühgeburt­en, kritisiert Jung-Papa Andreas M. (34). Doch gerade dann wäre die Betreuung durch beide Eltern nötig.

Am 14. Oktober wurden Andreas M. und seine Frau Eltern eines Sohnes. Der kleine Simon ist ein Frühchen, musste wegen Komplikati­onen in der Schwangers­chaft schon in der 29. Woche (also elf Wochen zu früh) geholt werden. Zu dieser ohnehin herausford­ernden Situation kommt für den Jung-Vater nun

auch ein bürokratis­cher Hürdenlauf. „Laut derzeit gültiger Regelung muss der Bezug des Papamonats zur Gänze innerhalb der 91 Tage nach der Geburt liegen. Anspruch besteht allerdings erst, wenn das Kind aus dem Spital entlassen wird“, erklärt Andreas gegenüber „Heute“. Demgegenüb­er steht aber die Regelung, dass Frühchen zumindest bis zum errechnete­n Geburtster­min im Krankenhau­s bleiben müssen, im Fall von Simon also bis Jänner. Daraus ergibt sich für den JungVater das Problem, dass er den Papamonat, wie mit dem Ar- beitgeber vereinbart, bis spätestens 16. Dezember antreten muss – also runddrei Wochen, bevor das Baby nach Hause darf. „Der Gesetzgebe­r nimmt hier keine Rücksicht auf medi- zinische Sonderfäll­e undlässt die Eltern im Stich“, so Andreas. Er fordert nun eine Anpassung der Fristenreg­elung oder einen Rechtsansp­ruch auf den Papamonat in Ausnahmefä­llen

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Andreas M.
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Neo-Papa Andreas fühlt sich alleingela­ssen. Er fordert Ausnahmen für Frühchen.

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