Baby kam zu früh: Kein Papamonat?
■ „Frühchen“-Vater kämpft verzweifelt gegen Bürokratie
Die Regelungen für den Papamonat nehmen keine Rücksicht auf Sonderfälle wie Frühgeburten, kritisiert Jung-Papa Andreas M. (34). Doch gerade dann wäre die Betreuung durch beide Eltern nötig.
Am 14. Oktober wurden Andreas M. und seine Frau Eltern eines Sohnes. Der kleine Simon ist ein Frühchen, musste wegen Komplikationen in der Schwangerschaft schon in der 29. Woche (also elf Wochen zu früh) geholt werden. Zu dieser ohnehin herausfordernden Situation kommt für den Jung-Vater nun
auch ein bürokratischer Hürdenlauf. „Laut derzeit gültiger Regelung muss der Bezug des Papamonats zur Gänze innerhalb der 91 Tage nach der Geburt liegen. Anspruch besteht allerdings erst, wenn das Kind aus dem Spital entlassen wird“, erklärt Andreas gegenüber „Heute“. Demgegenüber steht aber die Regelung, dass Frühchen zumindest bis zum errechneten Geburtstermin im Krankenhaus bleiben müssen, im Fall von Simon also bis Jänner. Daraus ergibt sich für den JungVater das Problem, dass er den Papamonat, wie mit dem Ar- beitgeber vereinbart, bis spätestens 16. Dezember antreten muss – also runddrei Wochen, bevor das Baby nach Hause darf. „Der Gesetzgeber nimmt hier keine Rücksicht auf medi- zinische Sonderfälle undlässt die Eltern im Stich“, so Andreas. Er fordert nun eine Anpassung der Fristenregelung oder einen Rechtsanspruch auf den Papamonat in Ausnahmefällen