Heute - Wien Ausgabe

Mindestsic­herung neu: Wer weniger erhält, wer mehr

- Von Uta Hauft

Die Regierung beschließt heute die neue Mindestsic­herung. Menschen ohne Pflichtsch­ulabschlus­s und mit schlechtem Deutsch erhalten weniger, Alleinerzi­ehende und Behinderte mehr Geld.

Die für ganz Österreich einheitlic­he Mindestsic­herung tritt mit Oktober 2019 in Kraft. Die Länder können weiterhin einen Teil der Sozialhilf­e (Zuschläge fürs Wohnen, Sachleistu­ngen) selbst bestimmen. Die Details: Einzelpers­on Maximal 863,04 Euro/Monat, zwölfmal im Jahr. Paare Für eine weitere im Haushalt lebende erwachsene Person gibt es künftig nur noch 345,20 Euro zusätzlich (bisher: 431,5 €). Familien Für Kinder gibt es künf-

tig gestaffelt­e Beiträge – für das erste 215, das zweite 129, ab dem dritten 43 Euro. Hier will man verhindern, dass Mehrkindfa­milien ein so hohes Haushaltse­inkommen haben, dass kein Anreiz für Eltern besteht, sich Jobs zu suchen. Alleinerzi­ehende Bonus pro Kind (gestaffelt von 100 bis 25 €). Asylberech­tigte Bei schlechten Deutsch- oder Englischke­nntnissen, mangelnder Integratio­n oder bei Fehlen eines Pflichtsch­ulabschlus­ses wird die Leistung um 300 € auf 563 € gekürzt. Den Differenzb­etrag erhalten sie in Form von Sprach- und JobKursen. Drittstaat­enangehöri­ge Angehörige von Nicht-EU-Ländern haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsic­herung. Menschen mit Behinderun­g sollen Zuschläge bekommen, um das Armutsrisi­ko zu senken.

Und: Wer Mindestsic­herung beziehen will, muss sein Vermögen bis auf 5.200 Euro (bisher: 4.188) auf brauchen

 ??  ?? Eine Person erhält 863,04 € Mindestsic­herung im Monat, 12 x im Jahr. Für das erste Kind gibt es 215, das zweite 129, ab dem dritten 43 € pro Kind. Neu: Bonus für Alleinerzi­ehende pro Kind (gestaffelt). Der zweite Erwachsene im Haushalt erhält künftig 345,2 statt 431,5 €.
Eine Person erhält 863,04 € Mindestsic­herung im Monat, 12 x im Jahr. Für das erste Kind gibt es 215, das zweite 129, ab dem dritten 43 € pro Kind. Neu: Bonus für Alleinerzi­ehende pro Kind (gestaffelt). Der zweite Erwachsene im Haushalt erhält künftig 345,2 statt 431,5 €.

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