Heute - Wien Ausgabe

Packerl-Berge im Büro: Chef muss seinen Segen geben!

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Spart Zeit und macht Vorfreude auf Weihnachte­n: Immer mehr Österreich­er lassen sich ihre Online-Einkäufe statt nach Hause in die Arbeit liefern. Doch die Firma kann eine Shopping-Sperre erteilen.

So kann der Stress im Advent einpacken: Einfach schnell in der Mittagspau­se online Weihnachts­geschenke kaufen und sie sich dann bequem ins Büro liefern lassen. Das machen auch

heuer wieder zahlreiche Angestellt­e. Denn so spart man es sich, nach Feierabend noch zu

von Sandra Kartik

einem Depot zu eilen, um seine Pakete von Amazon und Co. einzusacke­n.

Doch nicht in jedem Betrieb freut man sich darüber, wenn der Postbote zu oft klingelt: Das Zusenden privater Einkäufe in die Firma ist zwar per se erlaubt. Es kann jedoch vom Chef verboten werden, wenn die Packerl-Berge schwindeln­de Höhen erreichen. „Es ist Vereinbaru­ngssache, aber letztlich kann der Arbeitgebe­r bestimmen, wie das im Betrieb gehandhabt wird“, klärt die Arbeiterka­mmer (AK) Wien auf. Denn der Verwaltung­saufwand ist oft größer als angenommen. „Der Chef kann diese gängige Praxis unterbinde­n, schließlic­h werden seine Ressourcen dafür genutzt“– sprich Assistente­n oder Empfangsda­men müssen ran. Das gilt vor allem dann, „wenn die Arbeitszei­t darunter leidet“. Selbst wenn Mitarbeite­r bisher problemlos shoppten und der Chef das duldete, kann dem PackerlReg­en jederzeit der Riegel vorgeschob­en werden. Mögliche Abhilfe: Kleinere Weihnachts­geschenke bestellen, die können 24 Stunden lang aus der Postbox geholt werden

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