Kippt eine 16-jährige Schülerin Rauchverbot in der Gastronomie?
Der Verfassungsgerichtshof hat gestern über das Rauchverbot in der Gastronomie verhandelt. Im Mittelpunkt standen die Klagen gegen die Aufhebung des Verbots. Entscheidung gab es allerdings noch keine.
Die Stadt Wien, zwei Gastronomiebetrieb sowie die Nichtraucherin Chiara P. (16) und ihr Vater – sie wohnen in der Nähe von Klosterneuburg (NÖ) – waren wegen der Aufhebung des Gastro-Rauchverbots vor das Höchstgericht gezogen: „Ich gehe selbst mit Freunden in Lokale, muss dort zwangsweise mitrauchen“, erklärte die 16-Jährige. Ihre Großmutter habe geraucht, sei an Lungenkrebs gestorben. „Ich konnte sie nicht mehr kennenlernen“, so Chiara P. Es sei wichtig, sich für
den Nichtraucherschutz einzusetzen: „Das betrifft so viele Leute.“
Weitere Kritikpunkte: Dass Kellner keine Wahl haben, ob sie in Betrieben mit oder ohne Raucherbereich arbeiten, sei ein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit. Zudem würden Lokale mit und ohne räumliche Trennung zwischen Raucherund Nichtraucherbereich ungleich behandelt. Hauptargument war aber die potenzielle Gesundheitsgefährdung: Laut Umweltmediziner Manfred Neuberger habe auch chronisches Passivrauchen massive gesundheitliche Auswirkungen. In Ländern mit generellem Rauchverbot sei die Zahl der Herzinfarkte um bis zu 20 % zurückgegangen.
Die Vertreter des Bundes halten die Lösung für verfassungskonform. Auch FP-Chef Strache gab sich nach dem Ministerrat optimistisch, dass die Regelung hält. Eine Entscheidung blieb gestern aus. Sie wird erst später veröffentlicht – ob schriftlich oder mündlich, blieb offen