Gelähmter Springer muss mit ÖSV streiten
Gericht entscheidet, ob Sturz Arbeitsunfall war – Verband sagt nein
Am 13. Jänner 2016 stürzte Lukas Müller als Vorspringer für die Skiflug-WM auf dem Kulm schwer. Der damals 23-jährige Kärntner erlitt einen inkompletten Querschnitt, sitzt seither im Rollstuhl. Der ÖSV hat ihm sofort volle Unterstützung versprochen. Drei Jahre später ist davon nichts zu merken. Der auf Hilfe angewiesene Müller muss mit dem Verband vor Gericht um Geld streiten.
Die zentrale Frage ist: War der Unglückssturz ein Arbeits- oder ein Freizeitunfall? Davon hängt ab, wie viel finanzielle Unterstützung der Ex-Springer erhält. In einem ersten Bescheid war die Gebietskrankenkasse zu dem Schluss gekommen, dass zwischen Müller und dem ÖSV ein Dienstverhältnis bestanden haben musste,
es also ein Arbeitsunfall war.
In diesem Fall stünden dem Versicherten eine lebenslange Rente und Zuschüsse bei Therapien und Medikamenten zu. Nach einem Einspruch des Skiverbands hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid aber auf. Jetzt liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof. Sollte dort das Urteil bestätigt werden, wird der Sturz als Freizeitunfall eingestuft – und Müller wäre schlechter gestellt. „Ein Querschnitt ist schweineteuer, es sind damit so viele Kosten verbunden. Und wenn man keinen Arbeitsunfall hat, darf man sich das alles selbst zahlen“, klagt Müller in der ORF-Sendung „Thema“. Bleibt die Frage: Warum unterstützt der reiche ÖSV einen verunglückten ExAthleten nicht? Präsident Peter Schröcksnadel dementiert das: „Er bekam nach dem tragischen Unfall 480.000 € aus der ÖSVVersicherung überwiesen.“
„Er bekam 480.000 € aus ÖSV-Versicherung“ÖSV-Boss Peter Schröcksnadel