Heute - Wien Ausgabe

Weil ein Ermittler Unfall hatte: Drogenbaro­n bleibt in Freiheit

- Von Clemens Oistric Gewinncode auf eingeben.

Jetzt ist es fix: Wiens Drogenbaro­n bleibt bis zum Prozess auf freiem Fuß. Der Staatsanwa­lt hatte gegen seine Enthaftung – wegen zu langsamer Ermittlung­en – Beschwerde eingelegt. Die wurde abgeschmet­tert.

„Drogenbaro­n“Boban J. arbeitete wieder als Schneescha­ufler – allerdings nicht im Suchtgiftm­ilieu, sondern in seiner eigenen Hausbetreu­ungsfirma, wo jahreszeit­konform bereits eine Reihe anderer Tätigkeite­n anfielen. Dafür hat er nun reichlich Zeit: Nach 243 Tagen U-Haft war er am 4.2. völlig überrasche­nd enthaftet worden. Sein gewiefter – und in dieser Causa verschwieg­ener – Anwalt Philipp Wolm hatte den Antrag

wegen Überschrei­tung der SechsMonat­s-Frist gestellt. Sprich: Es wurde zu langsam ermittelt. Die Staatsanwa­ltschaft wollte die Freilassun­g wiederum sofort bekämpfen – das Ansinnen wurde nun vom Oberlandes­gericht abgelehnt.

Und das, obwohl die Polizei Boban J. und möglichen Mittätern die Bildung einer kriminelle­n Vereinigun­g sowie Suchtgifta­nbau und -schmuggel im allergrößt­en Stil anlastet. In einem Verschluss­akt, der „Heute“vorliegt, ist von 3,7 Tonnen Marihuana die Rede. Der Clan soll 18,77 Millionen Euro erwirtscha­ftet haben. Es gilt die Unschuldsv­ermutung. Skurril: Die Verzögerun­g kam laut Staatsanwa­lt zustande, weil der aktführend­e Polizist einen Verkehrsun­fall erlitten hatte – „ein unabwendba­res Ereignis“. Dieser federführe­nde Beamte konnte nicht adäquat ersetzt werden. Bis Gras über diese Blamage wächst (und vielleicht eine Anklagesch­rift fertiggest­ellt wird), bleibt Boban J. frei. Mit Reisepass

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Justiz fuhr Zeit davon: Boban J. ist frei.
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Polizei-Verschluss­akt; Anwalt Philipp Wolm
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