Weil ein Ermittler Unfall hatte: Drogenbaron bleibt in Freiheit
Jetzt ist es fix: Wiens Drogenbaron bleibt bis zum Prozess auf freiem Fuß. Der Staatsanwalt hatte gegen seine Enthaftung – wegen zu langsamer Ermittlungen – Beschwerde eingelegt. Die wurde abgeschmettert.
„Drogenbaron“Boban J. arbeitete wieder als Schneeschaufler – allerdings nicht im Suchtgiftmilieu, sondern in seiner eigenen Hausbetreuungsfirma, wo jahreszeitkonform bereits eine Reihe anderer Tätigkeiten anfielen. Dafür hat er nun reichlich Zeit: Nach 243 Tagen U-Haft war er am 4.2. völlig überraschend enthaftet worden. Sein gewiefter – und in dieser Causa verschwiegener – Anwalt Philipp Wolm hatte den Antrag
wegen Überschreitung der SechsMonats-Frist gestellt. Sprich: Es wurde zu langsam ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wollte die Freilassung wiederum sofort bekämpfen – das Ansinnen wurde nun vom Oberlandesgericht abgelehnt.
Und das, obwohl die Polizei Boban J. und möglichen Mittätern die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Suchtgiftanbau und -schmuggel im allergrößten Stil anlastet. In einem Verschlussakt, der „Heute“vorliegt, ist von 3,7 Tonnen Marihuana die Rede. Der Clan soll 18,77 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Skurril: Die Verzögerung kam laut Staatsanwalt zustande, weil der aktführende Polizist einen Verkehrsunfall erlitten hatte – „ein unabwendbares Ereignis“. Dieser federführende Beamte konnte nicht adäquat ersetzt werden. Bis Gras über diese Blamage wächst (und vielleicht eine Anklageschrift fertiggestellt wird), bleibt Boban J. frei. Mit Reisepass