Heute - Wien Ausgabe

„Hadishat-killer“selbst aussuchen will sich Gutachter

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Robert K. und seine Anwältin Liane Hirschbric­h wollen um jeden Preis erwirken, dass der mutmaßlich­e Killer der kleinen Hadishat wegen einer Geisteskra­nkheit nicht in Haft muss, sondern in eine Anstalt kommt.

Universitä­tsprofesso­rin Kathrin Sevecke leitet seit 1999 die Kinderund Jugendpsyc­hiatrie an der Meduni Innsbruck, hat seit 2001 als Sachverstä­ndige 300 jugendfore­nsische Gutachten erstellt – für Hadishats mutmaßlich­en Killer soll sie dennoch nicht qualifizie­rt genug sein. Was lachhaft klingt, ist offenbar der pure Ernst von Anwältin Liane Hirschbric­h, die auf fünf eng beschriebe­nen Seiten die Enthebung fordert.

Wir erinnern uns: Hirschbric­h ist jene Juristin, die Robert K. (17) von Beginn an – nun ja – kreativ „verteidigt­e“, zu spät im Gerichtssa­al erschien und deren Klienten auffallend oft Stimmen hören. Ob stimmig oder nicht: Weil sich beim ersten Prozess gegen Robert K. (13 Jahre Haft) zwei Gutachter bei der Frage der Zurechnung­sfähigkeit widersproc­hen hatten und auf Einholung einer dritten Expertise verzichtet wurde, muss der Prozess wiederholt werden.

Für das dritte Dossier wurde – zum Ärger von Hirschbric­h – nun Kathrin Sevecke engagiert. Sie habe nicht die erforderli­chen Erfahrunge­n auf dem Bereich der frühkindli­ch einsetzend­en Form der Schizophre­nie, so Hirschbric­h. Allerdings war Robert K. bei der Tat bereits 16. Das Gericht lehnte die Ablehnung natürlich ab.

„Es darf doch nicht wahr sein, dass sich ein Mordverdäc­htiger und seine Verteidige­rin genehme Gutachter aussuchen möchten“, zürnt Opferanwal­t Nikolaus Rast. „An Hadishats Familie, die nie abschließe­n kann, denkt niemand. Und der Steuerzahl­er muss das alles zahlen.“

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Erstochen: Hadishat († 7); ihre Familie mit Anwalt Rast
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U-haft: Robert K.

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