Opfer nach Schussattentat: „Ich würde ihm gern den Zeigefinger brechen“
Kugel traf Körper – doch für Geschworene kein Mordversuch
Dass er in Wien-währing mit seiner Mauser-pistole abgedrückt hat, das bestritt Mahmut B. gestern vor Gericht in Wien erst gar nicht. Dass die Geschworenen dennoch von einem Urteil wegen Mordversuchs abgerückt sind, hat er ausschließlich Anwaltskoryphäe Rudolf Mayer zu verdanken.
In einem Plädoyer voller plastischer Darstellungen bemühte sich Mayer (passionierter Boxer) mit vollem Körpereinsatz, die Laienrichter von Notwehr zu überzeugen:
„Mein Klient hat extra noch den Ellbogen angehoben. Er zielte Richtung Beine, nicht in den Oberkörper.“ Die Vorgeschichte: Im Februar war Mahmut B. aus Bologna extra nach Wien gereist, um sich mit seinem ehemaligen Geschäftspartner über Abrechnungsdifferenzen (rund 110.000 Euro) nach der Pleite eines gemeinsamen Lokalprojekts zu unterhalten. Warum er am helllichten Tag mit Waffe unterwegs war? „Ich hatte sie immer dabei“, so der 36-Jährige. „Um mich zu beruhigen, rauchte ich vor dem Treffen einen Joint.“
Half nichts. „Als Metin in seinem Auto in die Mittelkonsole langte, dachte ich, er greift selbst zu einer Waffe und drückte ab.“Danach ging Mahmut B. in ein Geschäft und sagte: „Bitte, ich habe jemanden angeschossen“– und ließ sich kurz darauf festnehmen.
Urteil gestern: nur vier Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, nicht rechtskräftig. „Extrem niedrig“, findet Opferanwalt Wolfgang List. Und das Opfer? Metin K. zu „Heute“: „Mir ist das egal, ich würde ihm gern den Zeigefinger, mit dem er abgedrückt hat, brechen …“