Heute - Wien Ausgabe

Wienerin muss Vignette für Auto-wrack zahlen

- Von Isabella Kubicek

Einen Tag vor Silvester wurde das parkende Auto von Silvia B. heftig touchiert. Der Pkw ist ein Totalschad­en. Die neue Vignette für das Wrack muss sie dennoch bezahlen, wie jetzt feststeht.

Mit einem Knall endete für Barbara B. (42) und ihre Mutter Silvia (62) das alte Jahr: Die Tochter ging gerade mit dem Hund spazieren, ihre Mutter war zu Hause. Um 16 Uhr schlug der Nachbar Alarm: Eine Lenkerin hat ihre geparkten Autos mit Wucht touchiert. Die Pkw waren vor dem gemeinsame­n Haus in der Donaustadt abgestellt.

„Da sich unsere Werkstätte­n zu den Feiertagen im Urlaub befanden, konnten wir die Fahrzeuge erst im neuen Jahr abschleppe­n

lassen“, erklärt Barbara B. Am 23. Jänner dann die Hiobsbotsc­haft: „Mamas Renault ist ein Totalschad­en“. Also meldete die Familie das Auto mit 3. Februar schließlic­h ab.

„Nachdem die Abmeldung erledigt war, wollte ich auch die digitale Vignette stornieren“, erklärt die Tochter. Die Autobahn sah der Pkw 2020 schließlic­h kein einziges Mal.

Klingt einfach, aber: Bei der Vignette gibt es nur eine 14-tägige Rücktritts­frist ab Kauf des Etiketts. Ab Beginn der Gültigkeit sei keine Änderung und somit auch keine Stornierun­g mehr möglich, heißt es von der Asfinag. „Ist es dem Kraftfahre­r nicht möglich, die von ihm erworbene Vignette in der gewünschte­n Form zu benutzen, so liegt dies in seinem eigenen Risikobere­ich“, so eine Sprecherin

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Barbara B. und Mama Silvia am Unfallort

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