Wienerin muss Vignette für Auto-wrack zahlen
Einen Tag vor Silvester wurde das parkende Auto von Silvia B. heftig touchiert. Der Pkw ist ein Totalschaden. Die neue Vignette für das Wrack muss sie dennoch bezahlen, wie jetzt feststeht.
Mit einem Knall endete für Barbara B. (42) und ihre Mutter Silvia (62) das alte Jahr: Die Tochter ging gerade mit dem Hund spazieren, ihre Mutter war zu Hause. Um 16 Uhr schlug der Nachbar Alarm: Eine Lenkerin hat ihre geparkten Autos mit Wucht touchiert. Die Pkw waren vor dem gemeinsamen Haus in der Donaustadt abgestellt.
„Da sich unsere Werkstätten zu den Feiertagen im Urlaub befanden, konnten wir die Fahrzeuge erst im neuen Jahr abschleppen
lassen“, erklärt Barbara B. Am 23. Jänner dann die Hiobsbotschaft: „Mamas Renault ist ein Totalschaden“. Also meldete die Familie das Auto mit 3. Februar schließlich ab.
„Nachdem die Abmeldung erledigt war, wollte ich auch die digitale Vignette stornieren“, erklärt die Tochter. Die Autobahn sah der Pkw 2020 schließlich kein einziges Mal.
Klingt einfach, aber: Bei der Vignette gibt es nur eine 14-tägige Rücktrittsfrist ab Kauf des Etiketts. Ab Beginn der Gültigkeit sei keine Änderung und somit auch keine Stornierung mehr möglich, heißt es von der Asfinag. „Ist es dem Kraftfahrer nicht möglich, die von ihm erworbene Vignette in der gewünschten Form zu benutzen, so liegt dies in seinem eigenen Risikobereich“, so eine Sprecherin