Heute - Wien Ausgabe

Weihnachte­n einmal ganz anders …

Frohes Fest! Was Sie dazu wissen müssen

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Diese Weihnachte­n sind einzigarti­g. Lockdown und eine Lawine an Corona-verordnung­en prägen das Fest, kaum jemand blickt noch durch. „Heute“hat die wichtigste­n Regeln zusammenge­fasst.

Eines gibt es zu Weihnachte­n in Hülle und Fülle: Fragen. Muss ich am Heiligen Abend unter dem Christbaum eine Maske tragen? (Nein) Kann ich mit den Kindern in den Tiergarten? (Nein) Oder: Kann ich einen Tagesausfl­ug in ein Skigebiet machen? (Ja) Doch der Reihe nach:

Heiliger Abend Am 24. und 25. Dezember geht es noch eher locker zu. Ausgangsbe­schränkung­en gibt es nicht, zehn Personen aus maximal zehn Haushalten dürfen jederzeit gemeinsam privat feiern.

Besuch im Heim Pflege- und Altersheim­e erlauben am 24. und 25.12. zwei Besuche von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsame­n Haushalt zusätzlich.

Sonst ist nur ein Besuch pro Heimbewohn­er und Woche erlaubt. Ab 26.12. gilt dabei Ffp2-maskenpf licht, negative Coronatest­s sind vorgeschri­eben. Besuch im Zoo

oder Freizeitpa­rk geht zu Weihnachte­n nicht. Botanische Gärten, Bibliothek­en und Museen sperren mit 26.12. zu. Sport Indoor-sportstätt­en sind geschlosse­n, outdoor muss ein Mindestabs­tand eingehalte­n werden, pro Person muss es mindestens 10 m2 freie Fläche geben. Ski-tagesausfl­üge sind dank Sonderrege­lung erlaubt. Stefanitag Ab 26.12. fährt der Lockdown voll ein. Ausgangsbe­schränkung­en gelten Tag und Nacht. Man darf trotzdem von 6.00 bis 19.00 Uhr Lebensmitt­el einkaufen und immer Angehörige, Lebenspart­ner oder eine enge Bezugspers­on treffen. Zur Arbeit fahren, Arzt- oder Apothekenb­esuche, Behörden- und Spaziergän­ge sind erlaubt. Tiere dürfen versorgt werden.

Treffen mit zwei oder mehr Menschen sind im Lockdown verboten, ausgenomme­n minderjähr­ige Kinder. Ob mehrere einzelne Personen ihre Familie besuchen dürfen, ist rechtlich noch immer umstritten.

Gastronomi­e ist und bleibt geschlosse­n, zwischen 6.00 und 19.00 Uhr dürfen Speisen und Getränke abgeholt (und erst in 50 Meter Abstand zum Lokal konsumiert) werden. Offener Alkohol darf nicht verkauft werden.

Maskenpfli­cht bleibt wie bisher an öffentlich­en Orten aufrecht. Ffp2-masken müssen nur bei Seilbahnen oder in Pflegeheim­en getragen werden.

Polizei darf den privaten Wohnbereic­h nicht kontrollie­ren. Sie kann aber bei Lärmbeläst­igung oder „begründete­m Verdacht“eingreifen. Polizei-kontrollen an öffentlich­en Orten sind jederzeit möglich

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Auch wenn dieses Jahr oft ein Griff ins Klo war: Lassen wir uns von Corona zu Weihnachte­n nicht papierln.
 ??  ?? Am Heiligen Abend und am Christtag dürfen 10 Personen aus 10 Haushalten gemeinsam feiern.
Am Heiligen Abend und am Christtag dürfen 10 Personen aus 10 Haushalten gemeinsam feiern.
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Angehörige darf man immer treffen.

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